Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf erweitert

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es weitere Diagnosen, bei denen von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die entsprechende Diagnoseliste ergänzt und nun veröffentlicht. Neu aufgenommen wurden unter anderem weitere neuromuskuläre Erkrankungen aus den Bereichen der Neuropathien, Myopathien und Myasthenie sowie Mehrfachamputationen an Armen und Beinen.

Bei allen Erkrankungen in der Diagnoseliste gilt der langfristige Heilmittelbedarf für gesetzlich Versicherte von vornherein als genehmigt. Physiotherapie kann somit wiederholt für jeweils zwölf Wochen verordnet werden – und das von der ersten Verordnung an.

Die erweiterte Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf gibt es hier im Aufklappmenü „Langfristiger Heilmittelbedarf“.

Weitere Artikel

Bundesregierung ignoriert laufende Evaluation der Blankoverordnung

2026 | 12.05. Der Vertrag zur Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung, der sogenannten Blankoverordnung für die Physiotherapie, ist am 1. November 2024 für Patienten mit unterschiedlichen Diagnosen rund um die Schulter in Kraft getreten. Das Gesundheitsministerium plant im derzeitigen Referentenentwurf schon jetzt Einschränkungen bei dieser erst vor Kurzem eingeführten neuen Versorgungsform.

Die neue physiotherapie ist da

2026 | 07.05. Freuen Sie sich auf spannende Einblicke, aktuelle berufspolitische Entwicklungen und praktische Unterstützung für Ihren Praxisalltag: Im Mittelpunkt steht ein ausführliches Interview mit Ute Repschläger: Sie ordnet die geplante Reform zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung ein und macht deutlich, dass die Bedenken weit über einzelne Detailfragen hinausgehen.