Das neue Präventionsgesetz wackelt

Die Bundesregierung hat am 20. März 2013 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention beschlossen. Danach soll vor allem die betriebliche Gesundheitsförderung unterstützt werden sowie Angebote zur Gesundheitsförderung in den individuellen Lebenswelten der Menschen wie Kindergärten, Schulen oder Senioreneinrichtungen.

Zur Finanzierung des Vorhabens sollen ausschließlich die Krankenkassen in die Pflicht genommen werden. Insgesamt sind jährlich Ausgaben von rund 420 Millionen Euro vorgesehen – fast doppelt so viel wie bisher. Die Opposition hält die Pläne jedoch für unzureichend und fordert erhebliche Nachbesserungen. Daher wird der Gesetzesentwurf möglicherweise keine Zustimmung durch den Bundesrat erhalten, wo die rot-grün regierten Länder inzwischen eine Mehrheit haben. Mit Nachbesserungen wird das Zeitfenster jedoch eng, das Gesetz noch in dieser Wahlperiode in Kraft treten zu lassen. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Bemühungen um ein Präventionsgesetz scheitern.

Der IFK wird Sie über Neuigkeiten auf dem Laufenden halten.

Weitere Artikel

FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

2026 | 02.04. Die FinanzKommission Gesundheit hat den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Einige der vorgestellten Maßnahmen betreffen auch die Physiotherapie. Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten.

Der IFK wünscht schöne Ostertage

2026 | 02.04. Während der Osterfeiertage bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Auch der IFK-Chat steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab dem 7. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen erholsame und schöne Ostertage!

NRW sieht Chancen im Direktzugang zu Therapien – verweist aber auf Bund

2026 | 01.04. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewertet den möglichen Direktzugang zu therapeutischen Leistungen grundsätzlich positiv, sieht die Zuständigkeit jedoch beim Bund. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage 7192 vom 9. Februar 2026 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Christina Weng und Rodion Bakum der SPD-Fraktion hervor.