Das neue Präventionsgesetz wackelt

Die Bundesregierung hat am 20. März 2013 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention beschlossen. Danach soll vor allem die betriebliche Gesundheitsförderung unterstützt werden sowie Angebote zur Gesundheitsförderung in den individuellen Lebenswelten der Menschen wie Kindergärten, Schulen oder Senioreneinrichtungen.

Zur Finanzierung des Vorhabens sollen ausschließlich die Krankenkassen in die Pflicht genommen werden. Insgesamt sind jährlich Ausgaben von rund 420 Millionen Euro vorgesehen – fast doppelt so viel wie bisher. Die Opposition hält die Pläne jedoch für unzureichend und fordert erhebliche Nachbesserungen. Daher wird der Gesetzesentwurf möglicherweise keine Zustimmung durch den Bundesrat erhalten, wo die rot-grün regierten Länder inzwischen eine Mehrheit haben. Mit Nachbesserungen wird das Zeitfenster jedoch eng, das Gesetz noch in dieser Wahlperiode in Kraft treten zu lassen. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Bemühungen um ein Präventionsgesetz scheitern.

Der IFK wird Sie über Neuigkeiten auf dem Laufenden halten.

Weitere Artikel

6. SHV-TherapieGipfel – Heilmittelverbände stellen Positionspapier vor und diskutieren zentrale Forderungen

2024 | 19.11. Am 13. November 2024 fand in Berlin der 6. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) e. V. statt. Das Motto des diesjährigen TherapieGipfels lautete: „Gesundheit wählen! Die Zukunft der Therapie im Wahljahr 2025“. Das Motto stand schon lange fest, doch angesichts der politischen Entwicklungen und der vorgezogenen Bundestagswahlen entwickelte es noch einmal eine ganz besondere Relevanz.

Z wie Zulassung: Was gibt es bei der Zulassung zu beachten?

2024 | 18.11. In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: Z wie Zulassung.