Corona-Sonderregeln gelten nur noch bis Ende Juni

Der GKV-Spitzenverband hat mitgeteilt, dass die bürokratischen Erleichterungen, die im Zuge der Corona-Pandemie eingeräumt wurden, zum 30. Juni 2020 endgültig auslaufen. Dies betrifft u. a. die Unterbrechungsfristen, die bis zu diesem Zeitpunkt von den Kassen nicht geprüft werden, sowie die eigenständige Änderung von nicht-richtlinienkonformen Angaben auf der Verordnung durch den Heilmittelerbringer (Ausnahme: Heilmittel und Anzahl der Behandlungseinheiten). Auch die Ausnahmeregelungen zu Videobehandlungen gelten nur noch bis Ende Juni.

Teilabrechnungen hingegen waren schon nur noch bis zum 31. Mai 2020 möglich. Sofern eine Zwischenabrechnung bis dahin vorgenommen wurde, kann die Endabrechnung aber weiterhin mit den Kassen abgerechnet werden. Details zu den GKV-Sonderregeln können IFK-Mitglieder dem Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) entnehmen, in dem auch das offizielle Anschreiben der GKV zu finden ist.

 

IFK-Mitglieder finden das Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) im geschützten Mitgliederbereich. Sie können es zudem in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos bestellen. Das Merkblatt wird laufend aktualisiert.

 

 

---

 

 

!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!!

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version der Merkblätter zum Coronavirus (M26 sowie M 26a-d) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 9 und 15 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Fortbildungen im IFK-Kompetenzzentrum Bochum finden jedoch wieder planmäßig statt.

 

 

Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Storezu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

 

Weitere Artikel

6. SHV-TherapieGipfel – Heilmittelverbände stellen Positionspapier vor und diskutieren zentrale Forderungen

2024 | 19.11. Am 13. November 2024 fand in Berlin der 6. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) e. V. statt. Das Motto des diesjährigen TherapieGipfels lautete: „Gesundheit wählen! Die Zukunft der Therapie im Wahljahr 2025“. Das Motto stand schon lange fest, doch angesichts der politischen Entwicklungen und der vorgezogenen Bundestagswahlen entwickelte es noch einmal eine ganz besondere Relevanz.

Z wie Zulassung: Was gibt es bei der Zulassung zu beachten?

2024 | 18.11. In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: Z wie Zulassung.