CDU/CSU-Positionspapier zur Heilmittelbranche
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat erstmals ein Positionspapier speziell für die Heilmittelbranche verabschiedet. Das ist vor allem dem Engagement des Abgeordneten Dr. Roy Kühne zu verdanken. Der IFK begrüßt diese Wertschätzung und wertet dies als positives Signal.
Im Positionspapier spricht sich die größte Regierungsfraktion für die zeitnahe Abschaffung der Grundlohnsummenbindung aus. Das ist ein sehr wertvolles Signal. Der explizite Hinweis auf das Versorgungsstärkungsgesetz fehlt allerdings noch.
Auch das Thema Direct Access soll weiter verfolgt werden, allerdings erst über den Zwischenschritt der Blankoverordnung, was der IFK nicht für zielführend hält. Denn damit würde die Steuerungsfunktion des Arztes zunächst weiter zementiert. Zudem soll die Vorhaltung von Praxisräumen für Mitarbeiter abgeschafft werden. Die Folgen der Maßnahme in dieser Form sollten jedoch zuvor noch im Detail ausführlich diskutiert werden.
Sehr positiv: Entgegen der bisherigen Gesetzesentwürfe sagt die CDU/CSU zu, dass die Heilmittelerbringer doch noch im neuen E-Health-Gesetz berücksichtigt werden. Der momentane Entwurf lässt die Heilmittelerbringer bislang außen vor, obwohl die entsprechende Technik in einem IFK-Pilotprojekt bereits erprobt wurde.
Im Positionspapier spricht sich die größte Regierungsfraktion für die zeitnahe Abschaffung der Grundlohnsummenbindung aus. Das ist ein sehr wertvolles Signal. Der explizite Hinweis auf das Versorgungsstärkungsgesetz fehlt allerdings noch.
Auch das Thema Direct Access soll weiter verfolgt werden, allerdings erst über den Zwischenschritt der Blankoverordnung, was der IFK nicht für zielführend hält. Denn damit würde die Steuerungsfunktion des Arztes zunächst weiter zementiert. Zudem soll die Vorhaltung von Praxisräumen für Mitarbeiter abgeschafft werden. Die Folgen der Maßnahme in dieser Form sollten jedoch zuvor noch im Detail ausführlich diskutiert werden.
Sehr positiv: Entgegen der bisherigen Gesetzesentwürfe sagt die CDU/CSU zu, dass die Heilmittelerbringer doch noch im neuen E-Health-Gesetz berücksichtigt werden. Der momentane Entwurf lässt die Heilmittelerbringer bislang außen vor, obwohl die entsprechende Technik in einem IFK-Pilotprojekt bereits erprobt wurde.