Bundestag beschließt GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz

Der Bundestag hat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Durch das Gesetz wird zum 1. Januar 2015 der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent abgesenkt werden. Die Hälfte, nämlich 7,3 Prozent, trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Der bisherige mitgliederbezogene Beitragssatzanteil von 0,9 Prozentpunkten entfällt. Stattdessen können die Krankenkassen künftig einkommensabhängig Zusatzbeiträge erheben. Gleichzeitig wird durch eine Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs die Zielgenauigkeit der Zuweisungen, die die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, verändert.
Jedes Krankenkassenmitglied hat ferner über ein Sonderkündigungsrecht die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln, wenn Zusatzbeiträge erhoben oder erhöht werden. Das soll die Krankenkassen dazu motivieren, ihre Zusatzbeiträge möglichst gering zu halten, indem sie gut wirtschaften und zugleich eine gute Versorgung anbieten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass jedes einzelne Mitglied bei der erstmaligen Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags mit einem gesonderten Schreiben seiner Krankenkasse auf das Sonderkündigungsrecht und das Informationsangebot des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen über die Zusatzbeiträge der verschiedenen Krankenkassen hingewiesen wird.
Das Gesetz schafft ferner die Voraussetzung für die Gründung eines fachlich unabhängigen, wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Außerdem weitet das Gesetz die Förderung der unabhängigen Patientenberatung (UPD) aus, um insbesondere das Angebot der telefonischen Beratung zu verbessern.

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