BGW zieht Corona-Arbeitsschutzstandards zurück
Zum 26. Mai 2022 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ausgelaufen und wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht verlängert. Als Reaktion darauf hat auch die BGW ihre branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards zurückgezogen.
Für Praxisinhaber und deren Mitarbeiter bedeutet dies, dass die verpflichtenden Maßnahmen wie die Erstellung eines Hygieneplans, die betriebsbedingte Kontaktreduzierung oder Unterweisung zu Gesundheitsgefährdungen durch SARS-CoV-2 entfallen. Gleiches gilt für die verpflichtende Information der Mitarbeiter zur Coronaschutzimpfung und der Möglichkeit, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen.
Praxisinhaber müssen allerdings weiterhin eigenverantwortlich Maßnahmen treffen, um das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus am Arbeitsort so gering wie möglich zu halten. Darunter fallen beispielsweise die sogenannten Basisschutzmaßnahmen (AHA + L-Regel). Um Arbeitgeber hierbei zu unterstützen, stellt die BGW Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz zur Verfügung.
Die genauen Änderungen finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich auf der IFK-Internetseite unter Physioservice (Merkblätter) > Praxismanagement/Recht (M) > M 26 Coronavirus.