BGW-Arbeitsschutzstandards für Physiotherapeuten
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat Arbeitsschutzstandards speziell für physiotherapeutische Praxen und medizinische Massagepraxen in Zeiten der Corona-Pandemie erarbeitet. Diese konkretisieren die allgemeinen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesarbeitsministeriums und gehen auf die branchenspezifische Situation in Praxen ein.
Der neue Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen, räumliche Vorgaben und Informationen zu persönlicher Schutzausrüstung. Dabei gilt die Rangfolge: technische vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus bei der Arbeit bestmöglich zu reduzieren.
Zu den verpflichtenden Maßnahmen gehören unter anderem:
- Mund-Nasen-Bedeckung für Beschäftigte und Patienten
- Patienten sollten sich nach Betreten der Praxis die Hände waschen oder desinfizieren
- Ausreichende Schutzabstände, gegebenenfalls mit Anpassung von Behandlungsplätzen
- Nicht notwendige Behandlungen mit kopfnahen Tätigkeiten sind zu vermeiden
- Nach jeder Behandlung sollen die Therapieliegen mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt und anschließend desinfiziert werden
- Patienteneigene Behandlungsunterlagen sollten derzeit nicht in der Praxis aufbewahrt werden
- Optimierte Lüftung
Den vollständigen branchenspezifischen SARS-CoV-2-Standard für physiotherapeutische Praxen und medizinische Massagepraxen gibt es auf der Internetseite der BGW.
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