BFB-Konjunkturbefragung im Herbst – jetzt teilnehmen

Das Institut für Freie Berufe (IFB) führt im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) turnusmäßig nun zum zweiten Mal in diesem Jahr die Konjunkturbefragung der Freien Berufe durch. Im Rahmen dieser soll eine Evaluation der offenen Stellen im freiberuflichen Umfeld stattfinden, wobei es unter anderem um Besetzungsschwierigkeiten und mögliche Maßnahmen dagegen geht.

Das IFB bittet um Unterstützung, da für aussagekräftige Ergebnisse möglichst viele Teilnehmer benötigt werden. Interessierte Physiotherapeuten können unter folgendem Link teilnehmen: www.t1p.de/konjunktur23-2

Die Befragung dauert nur wenige Minuten und ist bis zum 5. November 2023 zugänglich. Der BFB wird die Ergebnisse voraussichtlich noch im Dezember dieses Jahres veröffentlichen.

Weitere Artikel

Heilmittel-Report 2026: Therapieberufe brauchen politische Entscheidungen statt weiterer Kostendebatten

2026 | 13.10. Mit dem Heilmittel-Report 2026 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) liegt erneut eine umfangreiche Analyse zur Situation der Heilmittelversorgung in Deutschland vor. Aus Sicht des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) zeigt der Bericht die Entwicklungen im Heilmittelsektor auf und untermauert wesentliche Herausforderungen, die die Therapieberufe seit Jahren benennen.

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.