Beihilfesätze in Niedersachsen und dem Saarland angepasst

Niedersachsen hat zum 1. Januar 2024 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten angehoben – die Sätze liegen somit derzeit über denen des Bundes. Das Saarland hat zum 1. Januar 2024 ebenfalls die Sätze erhöht. Hier wurden nun die Sätze des Bundes in die Beihilfeverordnung übernommen, bzw. der Verweis auf die Bundebeihilfesätze aufgenommen.

Bereits vor einigen Wochen hat Schleswig-Holstein in der Beihilfeverordnung als einziges Bundesland das Heilmittel „Therapeutisches Reiten“ mit aufgenommen. Die neue Beihilfeverordnung war zum 1. August 2023 in Kraft getreten und hob die Sätze auf das Niveau Bundes an.

Der IFK setzt sich bei den relevanten Stellen für die dringend notwendige Erhöhung der beihilfefähigen Höchstsätze ein und hat diesbezüglich sowohl zum Bund als auch zu den Ländern Kontakt aufgenommen.

Bitte beachten Sie: Die Preisgestaltung Ihrer Privatpreise ist grundsätzlich nicht an etwaige Gebührensätze gebunden, daher sollte die Vergütungsstruktur Ihren individuellen Praxisbegebenheiten angepasst sein. IFK-Mitglieder können sich bei Fragen an die Mitgliederberatung wenden. Tel.: 0234 97745-333, E-Mail: abrechnung@ifk.de. Darüber hinaus finden sich alle Informationen im Merkblatt A02.

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