AOK kündigt digitalen Nachweis über Zuzahlungsbefreiung an

Versicherte der AOK können ab Ende Februar den Nachweis über eine Befreiung von der Zuzahlung digital abrufen – also zum Beispiel auf dem Smartphone. Die digitale Zuzahlungsbefreiung wird dann in der AOK-App angezeigt und besitzt die gleiche Gültigkeit, wie die bisherige Variante in Papierform.

Auch Physiotherapeuten müssen somit zukünftig den digitalen Nachweis bei Patienten akzeptieren, die von der Zuzahlung befreit sind. Personen, die über keine Befreiung verfügen, wird dieser Nachweis in der AOK-App nicht angezeigt.


Wenn der Patient die Befreiung bestätigt, wird die Zuzahlung nicht vom Patienten eingezogen, sondern kann der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden – auch dann, wenn das Feld „Zuzahlungspflicht“ auf der Verordnung angekreuzt ist. Eine Änderung des Feldes ist in diesem Fall nicht notwendig.


IFK-Mitglieder können das Merkblatt „Zuzahlungsregelungen GKV und andere Kostenträger (A 15)“ im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite (Physioservice) herunterladen oder in der Geschäftsstelle anfordern. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.



Weitere Artikel

SHV jetzt Beiratsmitglied in der gematik

2025 | 24.06. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat nun einen Sitz im Beirat der gematik. Dem Beirat gehören Vertreter der Länder, der Patientinnen und Patienten, der Industrie, der Wissenschaft und weiteren Berufsgruppen im Gesundheitswesen an.

Für Sie unterwegs – das politische Engagement des IFK

2025 | 16.06. Mit den steigenden Temperaturen und diversen Feiertagen sind die Monate Mai und Juni prädestiniert für parlamentarische Abende und politische Empfänge. Daher ist es nicht verwunderlich, dass in dieser Zeit besonders viele Termineinladungen an den IFK gehen.