Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuen Bundesrahmenvertrag
Da es zum neuen Bundesrahmenvertrag noch viele Fragen gibt, haben der IFK und die anderen maßgeblichen Physiotherapieverbände mit dem GKV-Spitzenverband gemeinsam einen Fragen-Antworten-Katalog entwickelt, der die dringendsten Fragen für den Praxisalltag beantwortet.
So werden insbesondere einige Unklarheiten zur Abrechnung und zur Korrektur einer Verordnung beseitigt. Der Fragen-Antworten-Katalog soll fortlaufend aktualisiert und zukünftig um weitere Fragen ergänzt werden, die sich bei der Umsetzung des Vertrages ergeben.
Der Fragen-Antworten-Katalog kann hier heruntergeladen werden.
Den neuen Bundesrahmenvertrag können IFK-Mitglieder unter „Mitglieder-Service – Rahmenvertrag/Preislisten/Beihilfevorschriften“ herunterladen. Dort finden sie auch die Preislisten und die Anerkenntniserklärung. Sämtliche Merkblätter, die im Zusammenhang mit dem Bundesrahmenvertrag stehen, wurden aktualisiert und können im physioservice heruntergeladen werden. IFK-Mitglieder können die Merkblätter auch kostenfrei in der IFK-Geschäftsstelle bestellen, E-Mail: ifk@ifk.de,Tel.: 0234 97745-0.
Bei Unklarheiten und Fragen zum neuen Bundesrahmenvertrag können IFK-Mitglieder sich auch an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: abrechnung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-333, wenden.