Akademisierung: Modellphase nur bis 2023 verlängern

Im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags fand am 12. April 2021 die Anhörung zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) statt. Dabei handelt es sich um ein typisches Omnibus-Gesetz: Auf 160 Seiten finden sich viele Themen – und mittendrin steckt „kurz und knapp“ auch die Verlängerung der Modellklausel für die primärqualifizierenden Studiengänge von Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie bis zum Jahr 2026.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat in seiner Stellungnahme gefordert, die Verlängerung auf das Jahr 2023 zu reduzieren, damit die längst überfällige Reform der Ausbildungen zu Beginn der kommenden Legislaturperiode erfolgt und nicht erneut auf die lange Bank geschoben wird. Der SHV wurde bei der Anhörung durch den SHV-Vorsitzenden Andreas Pfeiffer vertreten.

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TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.