Sie sind am Zug – Vorbereitungen für den TI-Anschluss

Unsere letzten Meldungen aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ haben Sie nachdenklich gemacht und Sie fühlen sich jetzt bereit, die Telematikinfrastruktur näher an sich heranzulassen? Dann beglückwünschen wir Sie zu dieser Entscheidung und begleiten Sie gerne auf diesem Weg. Aber auch, wenn Ihnen die Artikel keinen Antrieb gegeben haben, dürfen Sie sich gerne angesprochen fühlen. Denn nachdem wir in den letzten Wochen einen allgemeinen Überblick zur TI gegeben haben, wollen wir Ihnen nun Schritt für Schritt erklären, was zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur notwendig ist und wie Sie die dabei entstehenden Kosten erstattet bekommen. 

Dazu müssen Sie wissen: Der TI-Anbindungsprozess ist mehrstufig. Einige Vorgänge sind innerhalb weniger Minuten abgearbeitet, andere können – durch zwischenzeitliche Wartezeiten – erfahrungsgemäß mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Stellen Sie sich einfach vor, Sie würden ein Brettspiel spielen, dessen Spielfelder unterschiedliche Schweregrade aufweisen. Wie bei jedem Spiel lohnt sich der Blick in die Spielanleitung, um Frust zu vermeiden. Und wenn´s dann doch mal hakt, können Sie sich auf kompetente Hilfe im Hintergrund verlassen: Greifen Sie zum Joker und kontaktieren Sie den IFK über das Telefon (0234 97745-333), via E-Mail (abrechnung@ifk.de) oder über unsere App.

Bevor es also losgeht, starten wir heute mit dem „Spielaufbau“. Diese Komponenten benötigen Sie beziehungsweise diese Voraussetzungen sollte Ihre Praxis erfüllen, bevor Sie den Anbindungsprozess starten: 

  1. Eine Praxisverwaltungssoftware (PVS), die die Voraussetzungen erfüllt, um an die TI angebunden werden zu können. Wenn Sie bereits eine PVS nutzen, kontaktieren Sie bitte Ihren Anbieter und klären, ob Ihr System über eine entsprechende Schnittstelle zur TI verfügt. Im Normalfall sind die Anbieter bereits darauf vorbereitet.
  2. Einen Internetanschluss
  3. Einen VPN-Vertrag. „VPN“ bedeutet „virtual private network“ und ist ein digitaler „Tunnel“, über den Sie auf die TI zugreifen können, um auf sicherem Weg Daten zu versenden und zu erhalten. Dieser Zugangsdienst kann bei einem von der gematik zugelassenen VPN-Anbieter beschafft werden. Beim TI-Gateway ist der Zugang zum VPN bereits integriert und muss nicht separat bezogen werden (mehr zum TI-Gateway erfahren Sie unter Punkt 5.
  4. Ein Kartenlesegerät (eHealth-Kartenterminal), in das die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und der elektronische Heilberufsausweis/Institutionenausweis eingesteckt werden können. Das Kartenterminal kann entweder direkt beim Hersteller oder über den Einzelhandel gekauft werden und muss von der gematik zugelassen sein. Fragen Sie Ihren IT-Dienstleister: Oftmals werden die Komponenten als Paket angeboten.
  5. Konnektoren beziehungsweise eine „Konnektorfarm“/TI-Gateway. Das sind Geräte, mit denen Sie Ihre Praxisverwaltungssoftware, das Kartenlesegerät und die TI miteinander „koppeln“ können. Der Konnektor steht entweder in Ihrer Praxis oder wird als „Konnektor als Service“ beziehungsweise „Konnektorfarm“ angeboten. Bei Letzterem wird das Gerät nicht in Ihrer Praxis eingerichtet, sondern der Konnektor verbleibt beim Anbieter/Dienstleister und Sie werden online angebunden. Dies geschieht zum Beispiel über das sogenannte TI-Gateway, bei dem Highspeed-Konnektoren im Rechenzentrum des IT-Dienstleisters verbleiben, auf die Sie online zugreifen können. Ihr Dienstleister sollte Ihnen eine solche Lösung anbieten, da in der Praxis verbleibende „Einbox-Konnektoren“ nur noch bis 2030 genutzt werden dürfen.
    Wartung, Support, Fehlerbehebung und Updates erfolgen ebenfalls zentral durch den Anbieter. Mit dem TI-Gateway nutzen Sie zudem einen Zugang, der die Konzepte der TI 2.0 unterstützt – mit dem Ziel eines flexibleren, stärker hardwareunabhängigen TI-Zugangs.

Nächstes Mal geben wir Ihnen noch einige hilfreiche Tipps, die Ihnen den Anbindungsprozess erleichtern werden, und starten mit Ihnen die ersten Schritte auf dem Weg zum TI-Anschluss.

Dieser Beitrag erschien ursprünglich in der Septemberausgabe unseres Fachmagazins „physiotherapie“. Lesen Sie hier den vollständigen Artikel.

 

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