SHV warnt: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet die Versorgung mit Heilmitteln

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. ruft die Bundestagsabgeordneten eindringlich dazu auf, dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) in der vorliegenden Fassung bei der 2./3. Lesung im Bundestag am 10. Juli 2026 nicht zuzustimmen.

Der Gesetzentwurf sieht Einschnitte vor, die die ambulante Heilmittelversorgung schwächen werden. Der SHV hat in den vergangenen Wochen wiederholt vor den Auswirkungen der geplanten Regelungen für den Heilmittelbereich gewarnt. Trotz zahlreicher Gespräche mit Abgeordneten und der deutlichen Kritik aus der Heilmittelbranche wurden die zentralen Forderungen des SHV in der überarbeiteten Gesetzesfassung nicht berücksichtigt. Insbesondere die geplante Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung und der zusätzliche Abschlag von einem Prozentpunkt über einen Zeitraum von drei Jahren bleiben bestehen.

Die vorgesehenen Regelungen führen Heilmittelerbringer wieder zurück in eine Phase struktureller Unterfinanzierung, die bereits in der Vergangenheit erhebliche Versorgungsprobleme verursacht und zum Fachkräftemangel in allen Heilmittelbereichen geführt hat.

Die Politik setzt damit aus Sicht des SHV die falschen Prioritäten: Anstatt die Attraktivität der Therapieberufe zu steigern und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken sowie die wohnortnahe Versorgung zu sichern, werden die wirtschaftlichen Grundlagen tausender Praxen geschwächt. Eine Unterversorgung mit therapeutischen Leistungen ist damit vorprogrammiert.

Die Folgen werden mittelfristig die Patientinnen und Patienten zu spüren bekommen.

Weitere Artikel

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026. 

Unterwegs für die Physiotherapie

2026 | 28.07. In Zeiten politischer Weichenstellung ist ein enger Austausch mit den relevanten Akteuren aus Politik und Gesundheitswesen besonders wichtig. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer nutzten daher auch in den vergangenen Wochen wieder zahlreiche Termine, um die Anliegen der Physiotherapie in den politischen Diskurs einzubringen.

29. Juli 2026: IFK-Geschäftsstelle nicht erreichbar

2026 | 27.07. Am kommenden Mittwoch, 29. Juli 2026, bleibt die IFK-Geschäftsstelle aufgrund einer internen Veranstaltung geschlossen. Telefonisch ist das Geschäftsstellenteam des IFK am Donnerstag, 30. Juli, ab 9 Uhr wieder für Sie erreichbar.