Beihilfesätze: Berlin hat Höchstbeträge für beihilfefähige Anwendungen angepasst

Nachdem bereits der Großteil der Bundesländer die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten angehoben hat, sind nun auch in Berlin die Beihilfesätze gestiegen. Hier hat zuletzt vor sieben Jahren eine Erhöhung stattgefunden, wodurch die Beträge deutlich unter dem Bundesniveau lagen. 

Die aktualisierte Beihilfeverordnung für Berlin ist bereits in Kraft getreten. Sie finden Sie im geschützten Mitgliederbereich dieser Webseite unter „Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften“. 

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