FinanzKommission Gesundheit empfiehlt einschneidende Sparmaßnahmen in der Physiotherapie

Zu Beginn dieser Woche hat die FinanzKommission Gesundheit den lang angekündigten Bericht mit Empfehlungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Dort werden insgesamt 66 Maßnahmen vorgestellt, mit denen sich aus Sicht der Kommission die Ausgaben in der GKV ab 2027 reduzieren lassen. Einige dieser Maßnahmen betreffen dabei auch die Physiotherapie. 

Der IFK wird den Bericht in den nächsten Tagen in enger Abstimmung mit den Partnerverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. prüfen und bewerten. Zusammen mit dem SHV wird der IFK ausführlich Stellung dazu nehmen. Die Vorschläge betreffen so gut wie alle Bereiche des Gesundheitssystems. Aus Sicht der Kommission sollte jeder Bereich einen Beitrag zu möglichen Einsparungen leisten. Daher ist nun zunächst eine ernsthafte Beschäftigung mit den Vorschlägen angezeigt, um der Politik gegenüber die Folgen der einzelnen Maßnahmen aufzeigen zu können. Es ist zu betonen, dass es sich nur um Empfehlungen handelt, die nicht zwingend von der Politik umgesetzt werden müssen. Die Politik hat sich ausdrücklich Vorschläge mit Spielraum für eigene Entscheidungen gewünscht – daher werden mit Sicherheit auch Empfehlungen aussortiert.

Grundaussagen der FinanzKommission 

Die FinanzKommission stellt fest, dass der Heilmittelbereich seit 2017 im Durchschnitt um jährlich 9,1 Prozent gewachsen sei und damit zu den drei am stärksten wachsenden Bereichen zähle. Dies sei durch verschiedene Gesetze (zum Beispiel Aussetzung der Grundlohnsummenbindung, bundesweiter Einheitspreis) beziehungsweise Reformen (zum Beispiel Blankoverordnung) verursacht worden. Die Nettoausgaben im Heilmittelbereich hätten sich entsprechend zwischen 2017 und 2024 von 5,6 Mrd. Euro auf 11,1 Mrd. Euro nahezu verdoppelt, was einem Wachstum um 98,6 Prozent entspräche. 

Vorgeschlagene Maßnahmen der FinanzKommission für die Physiotherapie

1) Die FinanzKommission empfiehlt, im Jahr 2027 ein einjähriges Preismoratorium einzuführen und somit die Vergütungssätze im kommenden Jahr konstant zu belassen, also die Preise „einzufrieren“. Allein aufgrund der zu erwartenden Inflation kommt dies einer faktischen Absenkung der Vergütung gleich.

2) Ab 2028 sollen die jährlichen Vergütungsanpassungen in nahezu allen Sektoren des Gesundheitswesens wieder an die Grundlohnrate gekoppelt werden. Zur Erinnerung: Die Grundlohnrate wird jedes Jahr im September durch das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht und spiegelt die durchschnittlichen Beitragseinnahmen der GKV in den vergangenen vier Quartalen wider. Die Bindung an die Grundlohnsumme bedeutet ganz einfach ausgedrückt: Die Ausgaben dürfen nicht höher als die Einnahmen sein. Für die Jahre 2028 und 2029 soll dabei noch zusätzlich und wiederum für nahezu alle Bereiche ein Abschlag von einem Prozentpunkt auf die Grundlohnrate angewendet werden. Hier zeigt sich exemplarisch, wie die Bemühungen des Gesetzgebers der letzten Jahre zurückgenommen werden sollen. Nicht ohne Grund wurden gesetzliche Regelungen geschaffen, die es den Vertragsparteien des § 125 SGB V ermöglichen sollten, wirtschaftliche Preise zu vereinbaren, ohne den Blick auf den Grundsatz der Beitragssatzstabilität richten zu müssen.  

3) Auch die Blankoverordnung ist bereits in das Visier der FinanzKommission geraten. Der Vorschlag: Abschaffung der versorgungsbezogenen Pauschalen je Blankoverordnung sowie der Pauschale für Bedarfsdiagnostik in der Physiotherapie. Den Mehrausgaben für diese Positionen stünden gemäß der FinanzKommission keine erhöhten Erfüllungsaufwände oder substanziell veränderte Behandlungsabläufe gegenüber. Dabei bezieht sich die Kommission allerdings auf noch vorläufiges Datenmaterial des AOK-Bundesverbands. Dass die Aussagen der AOK fragwürdig sind, hat der IFK bereits klargestellt. Der IFK sieht die Veröffentlichung der AOK vor allem als Versuch, Stimmung gegen die Blankoverordnung zu erzeugen. Die Physiotherapieverbände, die ihrerseits Evaluationen der Blankoverordnung begleiten, setzen erhebliche finanzielle und personelle Mittel ein, um belastbare Erkenntnisse insbesondere zur Qualität der neuen Versorgungsform zu gewinnen. Der IFK hält es daher für bedeutsam, die laufenden Prozesse nicht vorwegzunehmen und verzichtet darauf, Aussagen zur Verwendung konkreter Heilmittel zu treffen, solange keine gesicherten Ergebnisse vorliegen. 

Um es ganz deutlich zu sagen: Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Evaluation der Blankoverordnung läuft zurzeit noch und wird erst im kommenden Jahr abgeschlossen sein. Voreilige Schlüsse verbieten sich zu diesem Zeitpunkt. Wenn die Politik hier eingreift, stellt sie sich selbst infrage.

4) Die FinanzKommission empfiehlt, – sektorübergreifend für das gesamte Gesundheitssystem – die Zuzahlungen für die Patienten zu erhöhen – von bisher zehn Euro auf 15 Euro. Zukünftig soll dieser Wert zudem dynamisiert werden, das heißt er soll analog zur Inflationsrate oder zur Ausgabenentwicklung der GKV kontinuierlich steigen. Die prozentuale Zuzahlung (zehn Prozent) soll von diesem Prozess allerdings voraussichtlich nicht betroffen sein. 

Schon wieder der Barmer Heilmittelreport

Die FinanzKommission wiederholt ärgerlicherweise den Fehler des Barmer Heilmittelreports. Dort wurden fehlerhafte beziehungsweise verzerrte Werte verwandt, nach denen die Angestelltengehälter in den Praxen (deutlich) weniger stark gestiegen seien als die durchschnittlichen Praxiseinnahmen. Daraus wird gefolgert, dass die steigenden Leistungsvergütungen überwiegend Umsatzsteigerungen der Praxen widerspiegeln und nur teilweise in die Gehälter der Angestellten fließen. Diese Aussage hat der SHV bereits im vergangenen Jahr erfolgreich widerlegen können und hierfür vom Bundesamt für Soziale Sicherung Bestätigung erhalten: Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 bestätigt – Bundesamt für Soziale Sicherung beanstandet wesentliche Punkte | IFK

Schon vorab: Dass die Schlussfolgerungen des Barmer Heilmittelreports nun von der FinanzKommission wieder ans Licht gezerrt werden, ist nicht hinnehmbar. 

Fazit

Der Bericht der FinanzKommission enthält einige Vorschläge, die die Physiotherapie direkt berühren. Der IFK sieht die Notwendigkeit einer langfristigen Finanzierungssicherheit des deutschen Gesundheitssystems, um auch zukünftig die Versorgung sicherstellen zu können. Das verlangt ein gutes Abwägen aller Vorschläge. Kurzfristige Einsparungen dürfen aus Sicht des IFK aber nicht die gesamte Branche langfristig wieder unter Druck geraten lassen. Bekanntermaßen ist der Fachkräftemangel in der Physiotherapie außerordentlich groß. Diese Entwicklung würde sich durch die vorgeschlagenen Maßnahmen der FinanzKommission weiter verstärken. Der IFK wird mit dem SHV mit der Politik über die Folgen der einzelnen Maßnahmen sprechen. Eine ausführliche Stellungnahme des SHV zu den vorgeschlagenen Maßnahmen folgt.

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