SHV reicht offizielle Beschwerde über WIDO-Heilmittelbericht ein

Der SHV hat bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, der zuständigen Aufsichtsbehörde für den AOK-Bundesverband, Beschwerde aufgrund von Falschdarstellungen im Rahmen der Berichterstattung zum WIDO-Heilmittelbericht, einer regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIDO), eingereicht.

Der Bericht selbst liefert statistische Daten zum Verordnungs- und Behandlungsverhalten in den Heilmittelbereichen. Aus diesen Zahlen leitet die AOK allerdings in ihren Berichterstattungen Aussagen ab, die ein verzerrtes und teilweise falsches Bild auf die Heilmittelbranche – insbesondere auf die wirtschaftliche Situation der Inhaber ambulanter Heilmittelpraxen – werfen.

Konkret behauptet die AOK, der Absicht des Gesetzgebers, durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und den daraus resultierenden Gehaltserhöhungen dem Fachkräftemangel in der Heilmittelbranche zu begegnen, sei laut Report nicht nachgekommen worden. Vielmehr behauptet die AOK, die Gesetzesänderungen im Heilmittelbereich hätten zu einem massiven Kostenanstieg in der Gesetzlichen Krankenversicherung geführt und zentrale Ziele verfehlt. Diese Darstellung verkennt jedoch die notwendige Refinanzierung der therapeutischen Leistungen. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit seien z. B. die Gehälter der ambulant angestellten Therapeuten in der Physio- Ergo- und Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie im Zeitraum von 2018 bis 2024 um 35 Prozent erhöht worden. Tatsächlich liegen aber offizielle Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) vor, die sämtliche Gehaltszahlen der in Physiotherapiepraxen Beschäftigten abbilden und einen Wert von 55,6 Prozent für den betrachteten Zeitraum nachweisen. In der Ergotherapie ergibt sich für den Bereich der ambulant angestellten Ergotherapeuten von 2018 bis 2024 eine Erhöhung der durchschnittlichen Stundenlöhne von 56,2 Prozent. In der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sind es 61,4 Prozent.

Die Zahlen der BGW sollten der AOK bekannt sein, da sie laut § 125 Abs. 2 Ziffer 9 SGB V „zum Nachweis der tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelte“ in der Heilmittelversorgung herangezogen werden sollen. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum die AOK eine andere als die gesetzlich vorgeschriebene Statistik für die Analyse in einer hauseigenen Veröffentlichung verwendet. Dies überrascht uns umso mehr, als dass ein SHV-Mitgliedsverband, der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), bereits im vergangenen Jahr auf eine ähnliche Pressemeldung der AOK zum WIDO-Heilmittelbericht 2024 reagiert und das WIDO-Institut angeschrieben hat, um auf diese unterlassene Information der gesetzlich vorgeschriebenen Daten hinzuweisen. Das Institut bestätigte daraufhin, dass „die durchschnittlichen Stundengehälter der Vollzeitangestellten in Praxen der Physiotherapie zwischen 2016 und 2023 um 60 Prozent erhöht“ worden seien.

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme des SHV.

Weitere Artikel

Digitalisierung mit Mehrwert: IFK fordert eine zukunftsfähige elektronische Heilmittelverordnung

2026 | 06.08. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird seit Jahren als Meilenstein für eine moderne und effiziente Versorgung angekündigt. Doch gerade bei der Vorbereitung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittelerbringer zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen politischen Zielsetzungen und der Realität im Versorgungsalltag noch immer ist. Laut Gesetz soll die eVO zum 01.06.29 verpflichtend eingeführt werden. Auch wenn diese Frist erst vor Kurzem nach hinten verschoben wurde, bleibt die digitale Entwicklung aktuell hinter den Erwartungen zurück. 

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.