IFK-Businessplan-Wettbewerb: Jetzt teilnehmen und Gründerkapital sichern

Rund jeder vierte Physiotherapeut entscheidet sich im Laufe seines Berufslebens für die Selbstständigkeit. Damit diese realisiert werden kann, ist ein Businessplan unerlässlich – oft schon allein, um die Finanzierung zu sichern. Einen solchen zu erarbeiten, kann jedoch ganz schön aufwändig sein, schließlich gilt es, viele Dinge zu beachten und sich in neue Themenbereiche hineinzuarbeiten. Wie wäre es dann, wenn man schon während seiner Ausbildungszeit das Fundament für diesen Schritt legt und einen ersten Eindruck über die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge einer Praxisgründung und -führung gewinnt?

2020 hat der IFK hierfür den IFK-Businessplan-Wettbewerb ins Leben gerufen. Die Teilnehmer erarbeiten – entweder alleine oder als Gruppe – ein fiktives Gründervorhaben für eine Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern und können sich so bereits am Anfang ihrer Karriere inhaltlich mit dem Thema auseinandersetzen.  

Anschließend wird der Businessplan von einer fachkundigen Jury aus Praxisinhabern und einer Betriebswirtin bewertet. Das Beste: Der erste Platz erhält 2.500 Euro, die zweite Platzierung 1.500 Euro.

Interesse geweckt? Noch bis zum 25. Juli 2025 können die Arbeiten eingereicht werden. Hierfür muss der Plan lediglich in digitaler Form (Word- bzw. Excel-Dokument) beim IFK eingereicht werden (renner@ifk.de) und an der Veranstaltung zur Preisverleihung im Rahmen der "therapie Düsseldorf" am 19. September 2025 teilgenommen werden.

Und noch ein Tipp: Das exemplarische Muster eines Businessplans kann beim IFK (renner@ifk.de) oder unter 0234 97745-333 angefragt werden. Die Nutzung dieses Musters ist aber nicht verpflichtend.

Weitere Artikel

Resolution: Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung

2026 | 27.04. Das Bündnis Gesundheit – ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens – stellt fest, dass das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht wird.

Aktualisierung der Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie

2026 | 27.04. Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen physiotherapeutischen Berufsverbände haben die Anlage 7 – Weiterbildung des Bundesrahmenvertrags nach § 125 SGB V modernisiert. In einem ersten Schritt wurden die Weiterbildungen KG Gerät, Manuelle Therapie (MT) und Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) (ehemals MLD) aktualisiert.