GKV-Spitzenverband reicht Klage gegen die Schiedsstelle Heilmittel ein

Im Schiedsspruch vom 19. März 2025 hat die Schiedsstelle Heilmittel eine Vergütungssteigerung von 4,01 Prozent bzw. 8,02 Prozent für das zweite Quartal 2025 für die Physiotherapie festgelegt. Mit diesem Ergebnis scheint der GKV-Spitzenverband eindeutig nicht zufrieden zu sein, so dass er nun gegen diesen beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage eingereicht hat. Was genau beklagt wird, steht derzeit noch nicht fest, weil dem Gericht gegenwärtig noch keine entsprechende Begründung des GKV-Spitzenverbands vorliegt. Weitere Informationen zum Klageverfahren sind derzeit also nicht verfügbar. Wann ein mögliches Verfahren stattfinden wird, ist ebenso unklar.

Die Physiotherapieverbände sind in diesem Verfahren weder als Kläger noch als Beklagte beteiligt, wurden jedoch durch das Landessozialgericht zum Verfahren beigeladen. 

Die Verbände werden informieren, sobald inhaltliche Neuigkeiten vorliegen.  

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