DGUV und Bundesbeihilfe: Erhöhung angekündigt

Nachdem die Preise in der GKV per Schiedsspruch zum 1. April 2025 gestiegen sind, greift nun ein Automatismus, der 2023 durch den Rahmenvertrag mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vereinbart worden ist. Danach werden die DGUV-Preise für alle Verordnungen mit Behandlungsbeginn ab dem 1. Mai 2025 erhöht. IFK-Mitglieder finden die Preislisten sowie weitere Abrechnungshinweise im internen Bereich dieser Webseite.

Auch vom Bundesministerium des Innern und für Heimat hat der IFK die Rückmeldung erhalten, dass eine Anpassung der Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) ab dem 1. Mai 2025 angestrebt werde. Sobald sich dies bestätigt, wird der IFK darüber an dieser Stelle informieren.

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TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.