Senat der Wirtschaft: Gremium erarbeitete Impulse für die anstehenden Koalitionsverhandlungen

Am 7. März 2025 traf sich der „Exzellenzkreis Gesundheitswirtschaft“ des Senats der Wirtschaft. Hauptthema der rund 15-köpfigen interprofessionellen Expertenrunde aus dem Gesundheitswesen, zu der auch die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger gehört, waren die derzeitigen Herausforderungen im Gesundheitswesen, insbesondere mit Blick auf die aktuelle weltpolitische Lage. Besucht wurde das Gremium dabei von Dr. Janosch Dahmen (MdB, Bündnis 90/Die Grünen), der die Situation auch aus seiner Sicht einschätzte.

Unter dem Motto „Gesundheitswirtschaft – vom Patienten aus denkend“ trugen die Experten Input zusammen, den der Senat in die derzeitigen Koalitionsverhandlungen einbringen wird – ganz im Sinne der Aufgabe der Senats-Mitglieder, ihren praxisorientierten Sachverstand aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für das Allgemeinwohl an die Politik heranzutragen.

Der Senat der Wirtschaft mit seiner Gesundheitskommission hat bereits seit 2013 kontinuierlich Klausursitzungen in kleinem Expertenkreis durchgeführt. Hier wurde jeweils vor den Koalitionsverhandlungen über Impulse nachgedacht und Ansätze diskutiert, die das bestehende System nicht als unabänderlich hinnehmen sollte.

Bild (v.l.): Dr. Susanne Johna, Prof. Dr. Axel Ekkernkamp, Prof. Dr. Hartmut Schröder, Prof. Dr. Christian Trumpp, Ute Repschläger, Prof. Dr. Andreas Pfützner und Dr. Daniel Dettling.

Weitere Artikel

Nebenberuflich studieren: Neue Kooperation zwischen dem IFK und der SRH-Fernhochschule

2026 | 27.08. Studieren kann man nur mit Abitur und wenn man in der Stadt lebt? Diese Annahme gehört der Vergangenheit an: Die SRH Fernhochschule bietet Physiotherapeuten zeit- und ortsunabhängiges Lernen ohne Abiturzwang. Die berufsfachschulische Ausbildung wird angerechnet – dadurch lernt man in anderthalb Jahren alle relevanten Inhalte und hat am Ende einen vollwertig anerkannten Bachelorabschluss in der Tasche.

Achtung: Zertifikatsleistungen erst nach erteilter Abgabeberechtigung durchführen

2026 | 25.08. Für die Abrechnung bestimmter Heilmittel benötigen Physiotherapeuten eine offizielle Abrechnungserlaubnis für die entsprechenden Zertifikatspositionen. Hierzu müssen Praxen die Zertifikate ihrer Mitarbeiter bei den Krankenkassen über die ARGEn Heilmittelzulassung einreichen. Für seine Mitglieder übernimmt der IFK diese Meldung im Rahmen der Mitgliedschaft. 

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.