R wie Rechtsformen: Welche Rechtsformen gibt es? Was sind die Vor- und Nachteile?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: R wie Rechtsformen (Teil 1).

Die Wahl der Rechtsform ist nicht nur eine „formale“ Entscheidung, sondern hat entscheidende Auswirkungen beispielsweise auf die steuerliche Einordnung und Haftungsfragen. Gleich vorneweg: Die „richtige“ Rechtsform gibt es nicht, vielmehr spielen das Praxiskonzept, aber auch die Pläne für die Zukunft eine Rolle.

Eine häufig gewählte Rechtsform ist das Einzelunternehmen, die den bei weitem größten „Marktanteil“ unter den Physiotherapiepraxen hat. Dabei handelt es sich eben nicht um eine Gesellschaft, da eine natürliche Person alleiniger Inhaber der Praxis ist. Diese ist Freiberufler und kann allein entscheiden, trägt aber auch die Risiken und haftet unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen.

Eine Alternative ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei der sich mehrere Freiberufler zusammenschließen, um ihre selbstständige Tätigkeit gemeinsam auszuüben. Die GbR wird von Freiberuflern überwiegend deshalb gewählt, weil in ihr das steuerliche Privileg der Gewerbesteuerbefreiung für die freien Berufe erhalten bleibt. Schließen sich Freiberufler hingegen zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zusammen, unterliegen auch ihre Gewinne (das heißt die Gewinne der GmbH) der Gewerbesteuerpflicht. Eine weitere Möglichkeit ist unter anderem die Gründung einer sogenannten Partnerschaftsgesellschaft (PartG).

Weitere Informationen zu den einzelnen Rechtsformen finden Mitglieder im internen Mitgliederbereich. Die Rechtsberatung des IFK berät Mitglieder hierzu gern.

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