Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf erweitert

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es weitere Diagnosen, bei denen von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die entsprechende Diagnoseliste ergänzt und nun veröffentlicht. Neu aufgenommen wurden unter anderem weitere neuromuskuläre Erkrankungen aus den Bereichen der Neuropathien, Myopathien und Myasthenie sowie Mehrfachamputationen an Armen und Beinen.

Bei allen Erkrankungen in der Diagnoseliste gilt der langfristige Heilmittelbedarf für gesetzlich Versicherte von vornherein als genehmigt. Physiotherapie kann somit wiederholt für jeweils zwölf Wochen verordnet werden – und das von der ersten Verordnung an.

Die erweiterte Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf gibt es hier im Aufklappmenü „Langfristiger Heilmittelbedarf“.

Weitere Artikel

Ab 1. Februar 2026: Höhere Vergütungssätze der Postbeamtenkrankenkasse

2026 | 29.01. Einen Monat nach den Erhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt jetzt auch die Vergütung bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK). Die neuen Preise entsprechen weitgehend den Preisen der GKV und gelten für alle Behandlungen von Postbeamten des einfachen Dienstes (Mitgliedergruppe A), die ab dem 1. Februar 2026 durchgeführt werden. 

IFK-Praxisübergabeseminare: Schon heute die Weichen für morgen stellen

2026 | 26.01. Bei Ihnen steht demnächst oder in ein paar Jahren der Ruhestand an und Sie machen sich Gedanken, wie Sie die Übergabe Ihrer Praxis reibungslos gestalten können? Dann möchten wir Ihnen unsere Praxisübergabeseminare ans Herz legen! Mitte Mai startet unsere neue digitale Seminarreihe, bestehend aus drei Themenblöcken, die Sie je nach Bedarf individuell auswählen können.