Langfristiger Heilmittelbedarf ab Januar 2023 um zusätzliche Diagnosen erweitert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um weitere ICD-10-Codes ergänzt. Folgende Krankheiten des Nervensystems, Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems und Stoffwechselstörungen wurden hinzugefügt und gelten somit ab dem 1. Januar 2023 als LHB:

  • G60.0 Hereditäre sensomotorische Neuropathie
  • G60.8 Sonstige hereditäre und idiopathische Neuropathien
  • G70.2 Angeborene oder entwicklungsbedingte Myasthenie
  • G71.1 Myotone Syndrome
  • G71.2 Angeborene Myopathien
  • G71.3 Mitochondriale Myopathie, anderenorts nicht klassifiziert
  • G73.6* Myopathie bei Stoffwechselkrankheiten
  • Z89.3 Beidseitiger (teilweiser) Verlust der oberen Extremitäten
  • Z89.7 Beidseitiger (teilweiser) Verlust der unteren Extremitäten
  • Z89.8 Verlust von oberen und unteren Extremitäten [jede Höhe]
  • Q93.3 Deletion des kurzen Armes des Chromosoms 4 (Wolf-Hirschhorn-Syndrom)
  • Q93.5 Sonstige Deletion eines Chromosomenteils (Angelmann-Syndrom)

Bei Erkrankungen, die als Besonderer Verordnungsbedarf (BVB) oder Langfristiger Heilmittelbedarf gelten, darf der Arzt höhere Verordnungsmengen ausstellen – und zwar für einen Behandlungszeitraum von bis zu zwölf Wochen. Die Verordnungsmenge ist dabei vom Arzt in Abhängigkeit von der Frequenz zu bemessen. Beträgt die Frequenzangabe zum Beispiel zweimal pro Woche, sind entsprechend bis zu 24 Behandlungseinheiten verordnungsfähig. Darüber hinaus werden Verordnungen, die als BVB oder LHB gelten, nicht bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Ärzte berücksichtigt.

Die aktuelle Diagnoseliste sowie die Ergänzungen ab dem 1. Juli 2021 finden sich auf der IFK-Homepage unter dem Menüpunkt Ihr Verband – Beruf – Wissen. Nähere Informationen zu BVB und LHB bietet zudem das IFK-Merkblatt B06 „Richtgrößen“, das Mitglieder im geschützten Bereich der Website herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos bestellen können.

 

Für IFK-Mitglieder sind an dieser Stelle weiterführende Informationen sichtbar. Um diese angezeigt zu bekommen, loggen Sie sich bitte ein.

Weitere Artikel

SHV-Kampagne: Großes Interesse im Bergischen Städtedreieck

2026 | 24.06. Im Rahmen der SHV-Kampagne zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz führte IFK-Mitglied Ricarda Uhlemeyer in den vergangenen Wochen gleich zwei interessante Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags: Helge Lindh (MdB/SPD) und Jürgen Hardt nahmen sich beide viel Zeit für die Physiotherapeutin und zeigten sich äußert interessiert an den Belangen des Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V.

IFK-Businessplan-Wettbewerb 2026: Noch bis zum 15. August bewerben!

2026 | 23.06. Physiotherapieschüler oder -studenten mit großen Plänen hergehört! Auch dieses Jahr ruft der IFK wieder zur Teilnahme am beliebten Businessplan-Wettbewerb auf. Noch bis zum 15. August 2026 können Interessierte einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen mit allem, was dazu gehört.

M wie Möglichkeiten: Auf welchem Weg kann eine Praxis weitergegeben werden?

2026 | 19.06. Sie wollen innerhalb der kommenden Jahre Ihre Physiotherapiepraxis abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: M wie Möglichkeiten: Auf welchem Weg kann eine Praxis weitergegeben werden?