Fragen-Antworten-Katalog zum Bundesrahmenvertrag aktualisiert

Der Fragen-Antworten-Katalog zum Bundesrahmenvertrag, der seit August 2021 gilt, wurde erneut von den maßgeblichen Physioverbänden und dem GKV-Spitzenverband aktualisiert. Der umfangreiche Katalog wurde dabei deutlich gestrafft. Aspekte, die bei Inkrafttreten des Bundesrahmenvertrags missverständlich waren, sich mit der Zeit aber eindeutig klären ließen, wurden z. B. aus dem Fragen-und-Antworten-Katalog entfernt.

Die aktualisierte Version (Stand: 26. September 2022) kann hier heruntergeladen werden.

Bei Unklarheiten und Fragen zum Bundesrahmenvertrag können IFK-Mitglieder sich auch an die Mitgliederberatung, E-Mail: abrechnung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-333, wenden.

 

Weitere Artikel

GKV-Spitzenverband reicht Klage gegen die Schiedsstelle Heilmittel ein

2025 | 27.05. Im Schiedsspruch vom 19. März 2025 hat die Schiedsstelle Heilmittel eine Vergütungssteigerung von 4,01 Prozent bzw. 8,02 Prozent für das zweite Quartal 2025 für die Physiotherapie festgelegt. Mit diesem Ergebnis scheint der GKV-Spitzenverband eindeutig nicht zufrieden zu sein.

IFK-Rechtsberatung: Behandlungsverträge

2025 | 26.05. Schnell ist der Ärger groß, wenn für Patienten wegen Ausfällen oder ähnlichem Gebühren anfallen. Da ist es gut, wenn man das Recht auf seiner Seite weiß: Mit einem Behandlungsvertrag stellt man nicht nur sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen des BGB erfüllt werden.