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Erste eHBA und SMC-B-Karten verschickt – Pilotbetrieb ausgeweitet

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat mitgeteilt, dass der Pilotbetrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters nun nach NRW auf weitere Bundesländer ausgeweitet wird.

Ab sofort können u. a. Physiotherapeuten in Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern den elektronischen Heilberufsausweis beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Seit Januar 2022 ist bereits eine Antragsstellung für Beschäftige, die ihre Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen erhalten haben, möglich. Unter den ersten Inhabern der elektronischen Heilberufsausweise sowie der SMC-B-Karten (elektronischer Institutsausweis für Praxen) waren auch die IFK-Vorständinnen Ute Repschläger und Brigitte Heine-Goldammer. „Mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur wird die Digitalisierung der Branche deutlich an Fahrt aufnehmen“, meint Repschläger. „Wir erhoffen uns davon Entbürokratisierung und einfachere, praxistaugliche Prozesse.“



Der elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und die SMC-B-Karte werden spätestens ab dem Jahr 2026 benötigt, um sich gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) ausweisen zu können.


Praxisinhaber, die sich über die Telematikinfrastruktur und die Digitalisierung der Branche informieren wollen, können sich gerne an die IFK-Geschäftsstelle (E-Mail: projekte@ifk.de, Tel.: 0234 97745-48) wenden.

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