Neuer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der BGW

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für physiotherapeutische Praxen und medizinische Massagepraxen aktualisiert.

Die BGW gibt darin Hinweise zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz, zur erweiterten Testverpflichtung sowie zur Homeoffice-Pflicht nach § 28b IfSG.

 

Die geänderten Regelungen können im Merkblatt „Coronavirus (M26)“ nachgelesen werden.

 

 

Der Arbeitsschutzstandard gibt Praxisinhabern Empfehlungen zur Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten und konkretisiert bzw. ergänzt den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums.

 

 

IFK-Mitglieder können das Merkblatt „Coronavirus (M26)“ im Physioservice im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite herunterladen oder in der Geschäftsstelle anfordern. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

 

 

 

Weitere Artikel

Ab 1. Februar 2026: Höhere Vergütungssätze der Postbeamtenkrankenkasse

2026 | 29.01. Einen Monat nach den Erhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt jetzt auch die Vergütung bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK). Die neuen Preise entsprechen weitgehend den Preisen der GKV und gelten für alle Behandlungen von Postbeamten des einfachen Dienstes (Mitgliedergruppe A), die ab dem 1. Februar 2026 durchgeführt werden. 

IFK-Praxisübergabeseminare: Schon heute die Weichen für morgen stellen

2026 | 26.01. Bei Ihnen steht demnächst oder in ein paar Jahren der Ruhestand an und Sie machen sich Gedanken, wie Sie die Übergabe Ihrer Praxis reibungslos gestalten können? Dann möchten wir Ihnen unsere Praxisübergabeseminare ans Herz legen! Mitte Mai startet unsere neue digitale Seminarreihe, bestehend aus drei Themenblöcken, die Sie je nach Bedarf individuell auswählen können.