Anerkennung Bunderahmenvertrag noch bis zum 20. Dezember beim IFK einreichen

Der 31. Januar 2022 ist der Stichtag für die Anerkennung des neuen Bundesrahmenvertrags, der seit dem 1. August 2021 gilt. Bis dahin müssen selbstständige Physiotherapeuten eine Anerkenntniserklärung unterschrieben eingereicht haben, damit ihre Zulassung bestehen bleibt und sie weiter behandeln dürfen.

Wer als IFK-Mitglied bei der Anerkenntnis die Unterstützung des Verbands in Anspruch nehmen möchte, hat noch bis zum 20. Dezember 2021 Zeit, die ausgefüllte und unterschriebene Anerkenntniserklärung an die IFK-Geschäftsstelle zu schicken. Der Verband übernimmt dann die weitere Abwicklung mit der ARGEn Heilmittelzulassung. Mitglieder, für die der Vertrag anerkannt wurde, erhalten eine Bestätigung per E-Mail.

 

Die Anerkenntniserklärung finden Sie im Mitglieder-Service unter Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften (GKV - 08_Anlage 6 Anerkenntniserklärung). Bei Fragen zur Anerkennung können Sie sich gerne an die Mitarbeiter des Referat Recht – Zulassungswesen unter Tel.: 0234 97745-777 oder E-Mail: zulassung@ifk.de wenden.  

 

 

 

Weitere Artikel

Bundessozialgericht: Schriftliches Urteil liegt vor

2026 | 22.04. Unsere aufmerksamen Leser erinnern sich vermutlich: Ende 2025 fand vor dem BSG das Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG statt, in dem die maßgeblichen Verbände zur Vergütung in der Physiotherapie geklagt hatten. Das zunächst mündlich ausgesprochene Urteil ging zulasten der Verbände – nun liegt das schriftliche Urteil vor, welches ergänzende rechtliche Ausführungen enthält.

MdB Yüksel: Der Direktzugang für Heilmittelerbringer macht Sinn!

2026 | 20.04. Der Bundestagsabgeordnete Serdar Yüksel (SPD) hat vergangenen Freitag im Bundestag eindringlich für den Direktzugang geworben. Anlass war ein von der Fraktion die Linke eingebrachter Antrag zur Verbesserung der Terminvergabe und Eindämmung von Wartezeiten in der Gesundheitsversorgung.