Arbeitgeber dürfen Impfstatus erfragen – ambulante Physiotherapeuten nicht betroffen

Mit Wirkung zum 15. September dürfen Arbeitgeber von bestimmten Einrichtungen und Unternehmen den Corona-Impf- bzw. Genesenenstatus ihrer Beschäftigten erfragen. Einem entsprechenden Antrag des Bundestags hat der Bundesrat am vergangenen Freitag zugestimmt. Diese Regelung gilt derzeit nicht für Physiotherapeuten im ambulanten Sektor.

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Der Deutsche Bundestag hat die epidemische Lage nationaler Tragweite bis Ende November verlängert, solange gilt auch die neue Verordnung vorerst. Arbeitgeber dürfen in diesem Zeitraum aufgrund des Impf- / Genesenenstatus der Mitarbeiter über die Art und Weise des Beschäftigungsverhältnisses entscheiden. Derzeit sind von der neuen Regelung zum Beispiel Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten, voll- oder teilstationäre Pflege- oder Betreuungseinrichtungen oder ambulante Pflegedienste betroffen.

 

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