Neuer Bundesrahmenvertrag: Umfangreiche Serviceangebote für IFK-Mitglieder

Der neue Physiotherapie-Bundesrahmenvertrag für alle gesetzlich Versicherten wird am 1. August 2021 in Kraft treten. Das hat der Schiedsspruch vom 13. Juli 2021 ergeben. „Damit der Übergang zu den neuen Regelungen für unsere Mitglieder möglichst einfach wird, haben wir ein breites Informationsangebot vorbereitet“, freut sich Ute Repschläger, IFK-Vorstandsvorsitzende, zu berichten.

Mitgliederanschreiben

 

Bereits auf dem Weg zu den IFK-Mitgliedern ist ein Anschreiben, in dem die wichtigsten Eckpunkte des neuen Vertragswerks zusammengefasst sind. „Hier wird unter anderem detailliert beschrieben, worauf Praxisinhaber jetzt achten müssen“, erläutert Repschläger.

 

 

Zahlreiche Merkblätter aktualisiert

 

 

Der IFK bietet seinen Mitgliedern zu allen wichtigen Themen im Praxisalltag ausführliche Merkblätter an. Dazu gehören unter anderem die Bereiche Abrechnung (A), Gesetze (G) und Praxismanagement/Recht (M). „Auch hier hat das IFK-Team ganze Arbeit geleistet und bereits alle Merkblätter, die Bezug auf die neuen Rahmenvertragsinhalte nehmen, überarbeitet“, so Repschläger.

 

 

Dabei gehe es unter anderem um die folgenden Merkblätter:

 

 

A 06 „Prüfpflichten”

 

 

  • Prüfkriterien für eine Verordnung inkl. Korrekturart und -zeitpunkt

 

 

A 07 Aktuelle Abrechnungsfragen

 

 

  • Informationen zur Ausstellung, Durchführung und Abrechnung einer Verordnung

 

 

A 15 Alles über Zuzahlungen

 

 

  • Informationen über die Höhe der Zuzahlung, die Fälligkeit sowie das Einzugsprozedere
  • Beschreibung der Vorgehensweise bei Nichtzahlung einer Zuzahlung inkl. Musterschreiben

 

 

 

M 01 Behandlungsvertrag ohne Erläuterungen

 

 

 

  • Mustervertrag für Privatpatienten und GKV-Versicherte

 

 

M 07 Arztmitteilung/Berichtsposition

 

 

  • Muster sowie weitere Informationen zur Arztmitteilung

 

 

M 09 Praxisprüfung

 

 

  • Informationen rund um die rahmenvertraglichen Regelungen zur Praxisprüfung, z. B. Praxisbegehungen

 

 

M 11 Fortbildungspflichten

 

 

  • Informationen zur Anerkennung und zu nötigen Fortbildungspunkten

 

 

 

Checkliste für VO-Vorder-Rückseite Muster 13

 

 

 

  • Anlage 1/2 zu A 06

 

 

 

Tabellarische Übersicht zu Korrekturmöglichkeiten und zum Korrekturzeitpunkt

 

 

 

 

 

 

„Ein Beispiel aus dem Informationspaket des IFK ist die tabellarische Übersicht zur Korrekturmöglichkeit“, verweist die IFK-Vorstandsvorsitzende auf die Datei, die hier auch von Nicht-Mitgliedern kostenfrei heruntergeladen werden kann.

 

 

 

IFK-Mitglieder finden darüber hinaus die stets aktuellste Fassung aller Merkblätter im physioservice im internen Bereich der IFK-Internetseite oder können sie kostenlos in der IFK-Geschäftsstelle anfordern, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0. Die neuen Preislisten (A 05) werden bereitgestellt, sobald dem IFK eine finale Fassung vorliegt.

 

 

 

Mitgliederberatung

 

 

 

Selbstverständlich steht das IFK-Team darüber hinaus auf für individuelle Fragen bereit. IFK-Mitglieder erreichen

 

 

  • das Team der Expertenhotline Wirtschaft unter E-Mail: abrechnung@ifk.de oder unter Tel.: 0234 97745-333,
  • das Team der Expertenhotline Zulassung unter E-Mail: zulassung@ifk.de oder unter Tel.: 0234 97745-777,
  • das Team der Expertenhotline Fortbildung unter E-Mail: fortbildung@ifk.de oder unter Tel.: 0234 97745-999
  • und die Juristinnen unter E-Mail: ifk@ifk.de oder unter der zentralen Durchwahl 0234 97745-0.

 

 

(Telefonzeiten jeweils Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr)

 

 

 

Dokumente des Bundesrahmenvertrags

 

 

 

Alle Dokumente zum neuen Bundesrahmenvertrag samt Preislisten sowie die Anerkenntniserklärung werden im internen Bereich der IFK-Internetseite zur Verfügung stehen, sobald die Dokumente zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden finalisiert worden sind. IFK-Mitglieder, die dem digitalen Versand bereits zugestimmt haben, erhalten die Dateien zudem per E-Mail. Alle anderen Mitglieder erhalten ein postalisches Anschreiben samt Preislisten sowie dem Hinweis darüber, dass der Vertrag auf der IFK-Internetseite zum Download bereitsteht.

 

 

IFK-Mitglieder, die alle Informationen zum neuen Rahmenvertrag schneller erhalten möchten als es auf dem Postweg möglich ist, können gern noch ihr Einverständnis dazu geben, dass der IFK sie zukünftig digital kontaktieren darf. Informationen dazu gibt es unter www.ifk.de/email-benachrichtigungen.

 

 

 

Anerkennung des Vertrags

 

 

 

Alle Praxisinhaber, die ihre Zulassung vor dem Inkrafttreten des neuen Bundesrahmenvertrags (1. August 2021) erhalten haben, müssen dem neuen Vertrag binnen sechs Monaten zustimmen. Dann gilt die bereits erteilte Zulassung unverändert fort. Dazu müssen Sie sich auf dem Internetportal der zuständigen ARGE (www.zulassung-heilmittel.de/argen.html) einloggen und dem neuen Bundesrahmenvertrag per Klick zustimmen.

 

 

Die Mitarbeiter der IFK-Zulassungsabteilung übernehmen die Anerkennung selbstverständlich gern für Sie. Wir benötigen dazu jedoch Ihre ausgefüllte Einverständniserklärung. Die „Vollmacht IFK Zulassungsportal“ finden Sie unter https://ifk.de/verband/beruf/existenzgruendung.

 

 

Wichtig: Die Regelungen des neuen Bundesrahmenvertrags gelten ab dem 1. August 2021 einheitlich bundesweit – unabhängig davon, ob ein Praxisinhaber dem Vertrag bereits zugestimmt hat oder nicht! Die Anerkennung ist dennoch wichtig, damit bestehende Praxen ohne eine erneute Prüfung ihre Zulassung behalten (Bestandsschutz).

 

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