Klage gegen Teile des Schiedsspruchs: Begründung eingereicht

Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) und der VDB-Physiotherapieverband haben gemeinsam ihre Begründung zur Klageschrift gegen Teile des Schiedsspruchs eingereicht. In dieser Begründung erläutern die beiden Verbände ausführlich, welche formalen und inhaltlichen Fehler sie in Teilen des Schiedsspruchs vom 8. März 2021 sehen.

In dem Schiedsspruch hatte die Schiedsstelle unter anderem eine Erhöhung der physiotherapeutischen Vergütungssätze um 1,51 Prozent festgesetzt. Dabei ging es noch nicht um eine Anhebung der Preise auf ein Niveau, das eine wirtschaftliche Praxisführung ermöglicht. Die 1,51 Prozent sollten eine Kompensation der Kostensteigerungen darstellen, die in den Physiotherapiepraxen zwischen Juli 2019 und März 2021 entstanden sind. Die Höhe dieser Kompensation erachten die beiden Verbände IFK und VDB jedoch als unverhältnismäßig niedrig und haben sich deshalb zu einer gemeinsamen Klage entschlossen.

 

In der nun eingereichten Klagebegründung kritisieren sie zum einen, dass die Kostensteigerungen im ersten Quartal 2021 bei der Kalkulation der 1,51 Prozent vollständig außer Acht gelassen wurden. Außerdem beklagen sie die Ermittlung der Steigerung der Sach-, Personal- und Betriebskosten. Das Ergebnis der Berechnung der Schiedsstelle habe wesentliche Fakten außer Acht gelassen und sei daher deutlich zu gering ausgefallen.

 

 

Ein weiterer Aspekt ist die fehlende Ausgleichszahlung: Den Therapeuten wurde gesetzlich zugesagt, dass die Schiedsstelle eine „Nachzahlung“ festsetzen muss, wenn das Schiedsverfahren länger als drei Monate dauert. Das Schiedsverfahren begann am 9. Oktober 2020. Weil am 9. Januar 2021 das Schiedsverfahren noch nicht abgeschlossen war, hätte die Schiedsstelle ab diesem Zeitpunkt sog. Zahlbeträge rückwirkend festsetzen müssen. Das blieb jedoch aus. Daher fordern IFK und VDB für den Zeitraum vom 10. Januar bis zum 31. März 2021 eine Nachzahlung, um die Praxen für den unberücksichtigten Zeitraum rückwirkend zu entschädigen.

 

 

Sowohl die geringe Erhöhung um 1,51 Prozent als auch die fehlende Ausgleichszahlung sind für die beiden Verbände nicht hinnehmbar. „Für die Branche geht es in Summe um Millionen von Euro“, stellt Ute Repschläger, IFK-Vorstandsvorsitzende, klar, warum sich IFK und VDB gemeinsam für die Klage entschieden haben. „Wir kämpfen nun gerichtlich für das, was den Physiotherapeuten aus unserer Sicht zusteht“, bekräftigt auch Marcus Troidl, geschäftsführender Vorsitzender des VDB-Physiotherapieverbands.

 

 

Parallel zur laufenden Klage findet am 13. Juli der erste Termin des zweiten Schiedsverfahrens statt, bei dem es um die Vergütungserhöhung über die bislang festgesetzten 1,51 Prozent hinaus gehen wird. Ziel der Verbände bleibt es weiterhin, angemessene Preise zu erreichen, mit denen eine wirtschaftliche Praxisführung gewährleistet werden kann.

 

Weitere Artikel

BFB-Sonderumfrage zu Patientenkontakten

2024 | 02.07. Der Berufsalltag von Freiberuflern und Selbstständigen ist geprägt durch den direkten Kontakt zu Menschen. Durch die Umfrage des BFB sollen Zahlen erhoben werden, die die Häufigkeit der Patientenkontakte darstellen können.

IFK-Wissenschaftspreisträger 2024 ausgezeichnet

2024 | 01.07. Beim IFK-Tag der Wissenschaft an der Hochschule Osnabrück wurden am vergangenen Freitag bereits zum 20. Mal besonders herausragende Abschlussarbeiten von Bachelor- und Masterabsolventen der Physiotherapie geehrt.