Zulassungsportal der ARGEn Heilmittel startet für Physiotherapeuten
Ab dem 5. Juli 2021 startet das Zulassungsportal der ARGEn Heilmittel für den Bereich Physiotherapie. Dort können sämtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Zulassung einfach und bequem online bearbeitet und Einsicht in die eigene Zulassungsakte genommen werden.
Diese Digitalisierung ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung, jedoch müssen bei der digitalen Erfassung nun jegliche Daten selbst hinterlegt werden. Dies nimmt mehr Zeit in Anspruch, als z. B. bei einer Erweiterung der Abgabeposition das Zertifikat „nur“ auf Vollständigkeit sowie Anerkennung zu prüfen und anschließend bei der Krankenkasse einzureichen. Der IFK bietet seinen Mitgliedern daher selbstverständlich weiterhin an, diese Vorgänge stellvertretend durchzuführen und den Überblick über die hinterlegten Daten zu behalten.
Zu den Leistungen in diesem Bereich gehören:
- Die Beendigung einer Zulassung,
- Mitarbeitermeldungen (An- und Abmeldungen bezüglich der Zulassung),
- Änderungen in der Fachlichen Leitung,
- sonstige Mitteilungen, die Auswirkungen auf die Zulassung haben (räumliche Veränderungen etc.) sowie
- die Beantragung von Abrechnungsbefugnissen für die besonderen Maßnahmen der Physiotherapie.
Damit der IFK diese Aufgaben weiterhin übernehmen kann, müssen Mitglieder dem Verband eine Vollmacht für das Zulassungsportal erteilen. Die ARGEn Heilmittel bieten hierzu einen Vordruck an. Mitglieder werden gebeten, diese Vollmacht ausgefüllt an den IFK zu senden. Der Verband übernimmt dann die Registrierung im Zulassungsportal.
Der Vordruck zur Vollmacht kann hier runtergeladen werden.
Bei weiteren Fragen können sich IFK-Mitglieder an die Geschäftsstelle wenden, Tel.: 0234 97745-777, E-Mail: zulassung@ifk.de