Hygienepauschale soll verlängert werden
Seit Mai 2020 können Physiotherapeuten eine Hygienepauschale im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bei gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Die entsprechende Verordnung, die derzeit bis Ende Juni gilt, soll jetzt verlängert werden, damit eine nahtlose Zahlung der Pauschale gewährleistet werden kann. Der Referentenentwurf dazu liegt nun vor und sieht eine Fortführung der Pauschale solange vor, bis der Deutsche Bundestag die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufhebt.
Die „Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ regelt seit Anfang 2021, dass Praxisinhaber je Verordnung, die bei den gesetzlichen Krankenkassen eingereicht wird, zusätzlich 1,50 Euro ansetzen dürfen. Für den Bereich der Physiotherapie hat der GKV-Spitzenverband hierzu die Positionsnummer 29944 eingeführt. Auch bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kann die Pauschale bei Verlängerung der Rechtsverordnung bis zum Ende der epidemischen Lage weiter abgerechnet werden. Die Privaten Krankenversicherer haben die Verlängerung der Hygienepauschale dagegen bis zum 30. September 2021 zugesichert.
Der IFK wird erneut informieren, sobald die Verlängerung der Rechtsverordnung offiziell in Kraft tritt. Selbstverständlich hält der IFK auch weiterhin die Höhe der Vergütung angesichts der hohen Kosten für Desinfektionsmittel und persönliche Schutzausrüstung für viel zu gering. Gemeinsam mit den anderen SHV-Verbänden fordert er daher eine Hygienepauschale von mindestens 1,50 Euro je Behandlungstermin statt je Verordnung.
Weitere Informationen zur Hygienepauschale finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M 26), das sie im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos beantragen können.