Schiedsverfahren: IFK und VDB-Physiotherapieverband haben gemeinsam Klage eingereicht

Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) und der VDB-Physiotherapieverband haben gemeinsam Klage gegen Teile des Schiedsspruchs eingereicht. Aus Sicht der beiden Verbände weist der Schiedsspruch erhebliche Mängel auf, die so nicht akzeptieren werden können. Daher soll der Schiedsspruch richterlich überprüft werden.

Die Klage, die IFK und VDB-Physiotherapieverband am 8. April 2021 beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht haben, bezieht sich im Wesentlichen auf zwei Punkte:

 

  1. Zum einen sieht die gesetzliche Regelung zum Schiedsverfahren vor, dass die Schiedsstelle eine „Nachzahlung“ festsetzen muss, wenn das Schiedsverfahren länger als drei Monate dauert. Das Schiedsverfahren begann am 9. Oktober 2020. Weil am 9. Januar 2021 das Schiedsverfahren noch nicht abgeschlossen war, hätte die Schiedsstelle ab diesem Zeitpunkt sog. Zahlbeträge rückwirkend festsetzen müssen. Die Festsetzung der Zahlbeträge blieb aus. Daher fordern die beiden Verbände für den Zeitraum vom 10. Januar bis zum 31. März 2021 eine Nachzahlung, um die Praxen für den unberücksichtigten Zeitraum rückwirkend zu entschädigen.
  2. Zum anderen halten die beiden klagenden Verbände die Festsetzung der Erhöhung um 1,51 Prozent ab dem 1. April 2021 für zu niedrig. Mit dieser ersten Erhöhung sollte aus Sicht der Schiedsstelle die Steigerung der Personal-, Sach- und Betriebskosten im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 31. März 2021 ausgeglichen werden.

 

 

„Es ist nicht hinnehmbar, dass der Branche Millionen von Euro vorenthalten werden, die sie stärken sollten“, erläutert Ute Repschläger, IFK-Vorstandsvorsitzende. „Das Terminservice- und Versorgungsgesetz, kurz TSVG, hat klare Vorgaben dafür gemacht, was passieren soll, wenn sich das Schiedsverfahren über einen längeren Zeitraum hinzieht. Die Ausgleichszahlungen sollten sicherstellen, dass Physiotherapeuten nicht die Verlierer eines langwierigen Schiedsverfahrens werden. Dies ist nun aber geschehen. Daher wollen wir die Ausgleichzahlung, die uns laut TSVG zusteht, nun einklagen.“

 

 

„Wir müssen klare Kante zeigen“, pflichtet Marcus Troidl, geschäftsführender Vorsitzender des VDB-Physiotherapieverbands, ihr bei. „Die 1,51 Prozent Vergütungserhöhung, die die Kostensteigerung des betreffenden Zeitraums abdecken sollen, sind in unseren Augen nicht mal ansatzweise kostendeckend. Es bleibt uns daher gar keine andere Wahl, als die Kriterien, die für die Berechnung der 1,51 Prozent angesetzt wurden, richterlich überprüfen zu lassen.“

 

 

Daneben prüfen alle vier maßgeblichen Verbände weiterhin gemeinsam die Eröffnung eines neuen Schiedsverfahrens, um letztendlich angemessene Preise für eine wirtschaftliche Praxisführung zu erreichen. Im Schiedsverfahren soll es um die Vergütungserhöhungen über die bisher festgesetzten 1,51 Prozent hinaus gehen. Denn um eine wirtschaftliche Praxisführung zu gewährleisten, die eine langfristige flächendeckende Patientenversorgung sicherstellt, sind weitaus stärkere Erhöhungen notwendig.

 

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