PKV verlängert Corona-Sonderregelungen

Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat die Corona-Hygienepauschale für Heilmittelbehandlungen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Privaten Krankenversicherer werden ihren Krankenversicherten demnach in aller Regel weiterhin bis zu 1,50 Euro pro Behandlungstermin erstatten. Maßgeblich ist der Tag der Behandlung.

Auch Videotherapie ist weiterhin bis zum 30. Juni 2021 möglich. Dazu muss die Videobehandlung jedoch therapeutisch sinnvoll, im Einzelfall geeignet und ausdrücklich zwischen Therapeut und Patient vereinbart sein.

 

Weitere Informationen hierzu erhalten IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Prävention, Hygiene, Arbeitsschutz“ (M 26e) im internen Bereich der Internetseite sowie im Referat Kassenverhandlungen und Wirtschaft der IFK-Geschäftsstelle, E-Mail: abrechnung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-333.

 

Weitere Artikel

6. SHV-TherapieGipfel – Heilmittelverbände stellen Positionspapier vor und diskutieren zentrale Forderungen

2024 | 19.11. Am 13. November 2024 fand in Berlin der 6. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) e. V. statt. Das Motto des diesjährigen TherapieGipfels lautete: „Gesundheit wählen! Die Zukunft der Therapie im Wahljahr 2025“. Das Motto stand schon lange fest, doch angesichts der politischen Entwicklungen und der vorgezogenen Bundestagswahlen entwickelte es noch einmal eine ganz besondere Relevanz.

Z wie Zulassung: Was gibt es bei der Zulassung zu beachten?

2024 | 18.11. In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: Z wie Zulassung.