Sachsen fordert negative Tests vor Behandlung – IFK hat Kontakt zum Ministerium aufgenommen

Die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen sieht vor, dass Patienten vor jeder physiotherapeutischen Behandlung einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest vorlegen müssen. Das ist gerade für Patienten, die mehrmals wöchentlich zur Behandlung kommen, sowohl organisatorisch als auch finanziell kaum händelbar.

In der Verordnung werden Heilmittelerbringer mit Fahrschulen, Bootsschulen, Flugschulen etc. gleichgesetzt. Da es bei physiotherapeutischen Leistungen jedoch um medizinisch notwendige Behandlungen geht, ist diese Gleichstellung keinesfalls sachgerecht. Der IFK hat sich an die Sächsische Staatsministerin gewandt und um eine schnelle Lösung des Problems gebeten. Der IFK wird schnellstmöglich auf seiner Internetseite berichten, wenn es dazu etwas Neues gibt.

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