Schiedsverfahren beendet – wesentliche Entscheidungen vertagt

Am 26. Februar endete der Schiedsstellentermin im Bereich Physiotherapie mit einem enttäuschenden Schiedsspruch. Das festgesetzte Ergebnis beinhaltet weder eine Leistungsbeschreibung noch eine Vergütungsvereinbarung.

Trotz umfangreicher Anträge und langer Sitzungen hat die Schiedsstelle für die Erhöhung der Vergütung lediglich festgelegt, dass zum Ausgleich der Kostenentwicklung im Zeitraum 1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2020 eine Vergütungserhöhung um 1,48 Prozent erfolgt. Auf der Grundlage des Schiedsspruchs ist nun mit den Kassen in einer zweiten Stufe weiter über die Erhöhung der Vergütung zu verhandeln, die den Praxen eine wirtschaftliche Praxisführung ermöglichen soll und bei der die Praxisinhaber und Mitarbeiter angemessen vergütet werden. Für die Preisverhandlungen in der zweiten Stufe hat das Schiedsamt den Vertragspartnern verschiedene Kriterien vorgegeben, die bei der Preisermittlung zu berücksichtigen sind. Die Schiedsstelle hat also über die erste Stufe hinaus keine konkreten Preise festgesetzt. Gleichwohl soll der Vertrag einschließlich einer neuen Vergütungsvereinbarung bereits zum 1. April 2021 in Kraft treten.

 

Zumindest im allgemeinen Teil des Rahmenvertrags und den Anlagen 3a und 3b wurden durch die Schiedsstelle wichtige Punkte abschließend entschieden. Allerdings musste die bereits inhaltlich konsentierte neue Leistungsbeschreibung, die eine Ausweitung der Regelleistungszeiten vorsah, zurückgenommen werden, um eine durch die Kassen im Schiedsverfahren provozierte Absenkung der Minutenpreise um 14,6 Prozent zu verhindern. Die Kassen waren schlichtweg nicht bereit, die in der neuen Leistungsbeschreibung ursprünglich vorgesehene verlängerte Regelleistungszeit entsprechend dem damit verbundenen Mehraufwand für die Praxen zu vergüten. Das Gegenteil war der Fall: Die Vergütung pro Minute sollte nach den Anträgen des GKV-Spitzenverbands deutlich abgesenkt werden. Mit Blick auf z. B. die Preise der Allgemeinen Krankengymnastik forderte der GKV-Spitzenverband, die Vergütung pro Minute auf 82 Cent(!) festzulegen. Auch die Einführung neuer Positionen, wie die „Physiotherapeutische Diagnostik“ wurde durch den GKV-Spitzenverband und der Schiedsstelle abgelehnt.

 

 

Die Haltung der Krankenkassen ist schockierend. Der politische Auftrag, durch eine angemessene Vergütung eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Praxisführung zu ermöglichen, um damit die Attraktivität des Berufsbilds zu steigern und weiterhin eine hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen, wurde durch den GKV-Spitzenverband und die Schiedsstelle schlicht ignoriert.

 

 

„Nach vielen Monaten zäher Verhandlungen und den bisherigen inakzeptablen Angeboten der Kassen zweifeln die maßgeblichen Verbände inzwischen daran, dass sich ein Kompromiss mit dem GKV-Spitzenverband finden lässt. Trotz Entgegenkommens der Verbände und einer durch Gutachten nachgewiesenen Notwendigkeit für eine deutliche Vergütungserhöhung war keine Bewegung bei den Kassen zu spüren“, so übereinstimmend die erste Reaktion der vier Vorsitzenden der maßgeblichen Physiotherapieverbände.

 

 

Die Verbände sind sich darin einig, den GKV-Spitzenverband umgehend zu neuen Verhandlungen aufzufordern und sich von der ablehnenden Haltung der Kassen nicht abschrecken zu lassen. Es ist und bleibt das Ziel, den gesetzgeberischen Auftrag zu erfüllen, die Attraktivität des Berufsbilds Physiotherapie  zu fördern und für eine angemessene und wirtschaftliche Vergütung der Praxen und ihrer Mitarbeiter zu sorgen.

 

Weitere Artikel

6. SHV-TherapieGipfel – Heilmittelverbände stellen Positionspapier vor und diskutieren zentrale Forderungen

2024 | 19.11. Am 13. November 2024 fand in Berlin der 6. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) e. V. statt. Das Motto des diesjährigen TherapieGipfels lautete: „Gesundheit wählen! Die Zukunft der Therapie im Wahljahr 2025“. Das Motto stand schon lange fest, doch angesichts der politischen Entwicklungen und der vorgezogenen Bundestagswahlen entwickelte es noch einmal eine ganz besondere Relevanz.

Z wie Zulassung: Was gibt es bei der Zulassung zu beachten?

2024 | 18.11. In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: Z wie Zulassung.