Neue Coronavirus-Impfverordnung in Kraft

Die Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung ist in Kraft getreten. Physiotherapeuten, die sich impfen lassen möchten und in die Gruppe 1 („Schutzimpfungen mit höchster Priorität“) fallen, können über die Kassenärztlichen Vereinigungen einen Termin zur Impfung vereinbaren (www.116117.de oder Tel.: 116117).

In der Begründung zur Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung wurde nochmals klargestellt, dass Physiotherapeuten Anspruch darauf haben, in Gruppe 1 geimpft zu werden, wenn sie Patienten in Alten- oder Pflegeeinrichtungen oder ältere oder pflegebedürftige Patienten zuhause behandeln. Darauf sollten Physiotherapeuten bei möglichen Konfliktfällen mit den verantwortlichen Institutionen verweisen.

 

Informationen zur Terminvergabe in den einzelnen Bundesländern gibt es auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigungen, www.116117.de, oder bei den Mitarbeitern der IFK-Geschäftsstelle, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

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