Lockdown: Physiotherapiepraxen dürfen geöffnet bleiben

Auch während des harten Lockdowns, der ab dem 16. Dezember 2020 gilt, dürfen Physiotherapiepraxen geöffnet bleiben. Aufgrund der Corona-Pandemie haben alle Bundesländer Verordnungen und Allgemeinverfügungen erlassen, die Teile des öffentlichen Lebens einschränken. Stand jetzt müssen aufgrund dessen aber keine Physiotherapiepraxen geschlossen werden.

Grundsätzlich gilt, dass alle Behandlungen, denen eine Verordnung zugrunde liegt, weiterhin zulässig sind. Welche physiotherapeutischen Leistungen darüber hinaus laut der jeweiligen Landesregierungen gestattet sind, hat der IFK im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M 26) zusammengefasst. Die Übersicht wird ständig aktualisiert und ergänzt.

 

Hinweis: Die Regelungen der Länder können durch die örtlichen Gesundheitsämter konkretisiert werden. Praxisinhaber sollten daher zusätzlich zu den geltenden Verordnungen ihres Bundeslands die Regelungen des lokalen Gesundheitsamts im Blick behalten.

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version der Merkblätter zum Coronavirus (M 26 und M 26a-e) nach dem Log-in im physioservice. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

Weitere Artikel

BFB-Sonderumfrage zu Patientenkontakten

2024 | 02.07. Der Berufsalltag von Freiberuflern und Selbstständigen ist geprägt durch den direkten Kontakt zu Menschen. Durch die Umfrage des BFB sollen Zahlen erhoben werden, die die Häufigkeit der Patientenkontakte darstellen können.

IFK-Wissenschaftspreisträger 2024 ausgezeichnet

2024 | 01.07. Beim IFK-Tag der Wissenschaft an der Hochschule Osnabrück wurden am vergangenen Freitag bereits zum 20. Mal besonders herausragende Abschlussarbeiten von Bachelor- und Masterabsolventen der Physiotherapie geehrt.