Teil-Lockdown: Physiotherapie weiterhin möglich
Ab dem 2. November gelten deutschlandweit zusätzliche Maßnahmen, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen („Teil-Lockdown“). Wichtig: Medizinisch notwendige Behandlungen wie die Physiotherapie sind weiterhin gestattet. Das hat die Ministerpräsidentenkonferenz in ihrem Beschluss ausdrücklich betont.
Wörtlich heißt es:
„Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.“
Physiotherapeuten dürfen also weiterhin alle Patienten mit gültiger Verordnung vom Arzt, Heilpraktiker oder sektoralen Heilpraktiker behandeln. Welche physiotherapeutischen Maßnahmen darüber hinaus unter „medizinisch notwendige Behandlungen“ fallen, ist derzeit in Klärung. Auch offene Fragen zu möglichen Interventionen in der Gruppe werden noch geklärt.
Der IFK wird seine Mitglieder schnellstmöglich darüber im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M 26) informieren. Die jeweils aktuellste Version der Merkblätter ist im nach dem Login im Physioservice abrufbar.