G-BA berät über Videotherapie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, ein Beratungsverfahren über telemedizinische Leistungen (Videotherapie) durch Heilmittelerbringer einzuleiten. Damit werden auch die Möglichkeiten und Grenzen von Videotherapie in der Physiotherapie untersucht.
Ziel des Beratungsverfahrens ist es zu prüfen, welche der in der Heilmittel-Richtlinie vorgesehenen physiotherapeutische Behandlungen unter welchen Voraussetzungen ggf. auch via Videokonferenz angeboten werden können.
Aufgrund der Corona-Pandemie hatten die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sowie die Privaten Krankenversicherungen (PKV) vorübergehend die Möglichkeit zur Teletherapie geschaffen. Videobehandlungen waren befristet für einige Positionen möglich, sofern dies aus therapeutischer Sicht sinnvoll erschien und der Patient dem zugestimmt hat. Diese Regelungen sind jedoch in der GKV inzwischen ausgelaufen (Informationen zu den Regelungen in der PKV gibt es hier). Der G-BA prüft nun, ob und in welchen Fällen die Videotherapie dauerhaft eingeführt werden könnte.
Der Beschlusstext ist hier abrufbar.