csm_Gr%C3%BCnderzentrum1-internet_f2ffafd409.jpg

Mit Know-how in die Selbstständigkeit

"physio-START – das IFK-Gründerzentrum" unterstützt Gründer in spe.

Gründungsinteressierten Physiotherapeuten bietet der IFK ab sofort einen neuen Service: „physio-START – das IFK-Gründerzentrum“ nimmt seinen Betrieb auf. Das erfahrene Team des frisch eingerichteten Gründerzentrums berät zu rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen. Das Serviceteam begleitet Gründungswillige kompetent in die Selbstständigkeit.

 

 

Der IFK hat dabei den physiotherapeutischen Nachwuchs genauso im Blick wie erfahrene Therapeuten, die den Weg in die Selbstständigkeit gehen wollen. Jeder Interessierte – auch Nicht-Mitglieder – erhalten eine kostenfreie Einstiegsberatung zur Orientierung. Danach kann sich jeder entscheiden, ob für ihn die neue kostenreduzierte STARTER-Mitgliedschaft des IFK in Frage kommt. Als STARTER-Mitglied erlebt ein Gründer das vertiefende Beratungsportfolio von physio-START und erhält eine individuelle Betreuung. Im persönlichen Gespräch, per Telefon und auch per Videoberatung berät das Expertenteam – ganz nach persönlichem Bedarf – zu allen wichtigen Themen rund um die Praxisgründung.

 

 

Das Ziel aller Bemühungen ist dabei ganz klar: Der Gründer soll am Ende die Zulassung für seine Praxis in den Händen halten und sicher und motiviert durchstarten.

 

 

 

 

 

Mehr zum IFK-Gründerzentrum gibt es hier. Weitere unverbindliche Informationen hält zudem das Expertenteam des Gründerzentrums bereit: E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de, Tel.: 0234 97745-111.

 

Weitere Artikel

IFK-Tag der Wissenschaft am 27. Juni – jetzt anmelden!

2025 | 03.06. Am 27. Juni ist es wieder so weit: Der IFK-Tag der Wissenschaft geht in die 21. Runde – diesmal in Kooperation mit der Fachhochschule Aachen auf dem Campus Jülich. Unter dem Motto „Technik trifft Therapie. Neue Perspektiven in der physiotherapeutischen Versorgung“ erwartet die Teilnehmenden ein spannendes Programm.

TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.