IFK-Merkblatt zum Coronavirus

Händewaschen, in die Ellenbeuge niesen, Abstand zu hustenden Personen halten – die wichtigsten Grundregeln, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden, haben sich inzwischen weitestgehend herumgesprochen. Was Praxisinhaber zusätzlich wissen sollten, steht im IFK-Merkblatt.

Denn für Inhaber einer Physiotherapiepraxis stellen sich noch zahlreiche weitere Fragen: Was tun, wenn der Inhaber oder ein Mitarbeiter in Quarantäne muss? Wer bezahlt den Verdienstausfall? Wo gibt es weitere Informationen? Das IFK-Merkblatt M26 beantwortet diese und weitere Fragen und steht nach dem Log-in im physioservice zur Verfügung.


Einen ersten Überblick bietet zudem der Artikel „Coronavirus: Was tun?“. IFK-Mitglieder, die darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus haben, können sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden, Tel.: 0234 97745-0, E-Mail: ifk@ifk.de.





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Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

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C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

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