Vorsicht bei der Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos

Das Arbeitsgericht Lübeck hat entschieden, dass eine Angestellte einen Schmerzensgeldanspruch hat, wenn auf der firmeneigenen Facebook-Seite ein Foto von ihr ohne Einwilligung veröffentlicht wird. Das Gericht hielt einen Anspruch in Höhe von bis zu 1.000 Euro für gerechtfertigt.



Daher sollten IFK-Mitglieder darauf achten, vor der Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos im Internet oder auf Werbeflyern die schriftlichen Einwilligungen der Mitarbeiter einzuholen. Entsprechende Mustervorlagen können IFK-Mitglieder im Referat Recht erhalten.


IFK-Mitglieder können sich bei Fragen hierzu an die Mitarbeiter des IFK-Referats Recht wenden, Tel.: 0234 97745-0, ifk@ifk.de.

Weitere Artikel

6. SHV-TherapieGipfel – Heilmittelverbände stellen Positionspapier vor und diskutieren zentrale Forderungen

2024 | 19.11. Am 13. November 2024 fand in Berlin der 6. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) e. V. statt. Das Motto des diesjährigen TherapieGipfels lautete: „Gesundheit wählen! Die Zukunft der Therapie im Wahljahr 2025“. Das Motto stand schon lange fest, doch angesichts der politischen Entwicklungen und der vorgezogenen Bundestagswahlen entwickelte es noch einmal eine ganz besondere Relevanz.

Z wie Zulassung: Was gibt es bei der Zulassung zu beachten?

2024 | 18.11. In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: Z wie Zulassung.