Bundestag beschließt neue Datenschutzgesetze
Trotz massiver Kritik sollen die Datenschutz-Vorgaben für Kleinunternehmen gelockert werden. Der Bundestag verabschiedete in der Nacht ein Gesetz, mit dem die Schwelle, ab der Betriebe einen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen, von 10 auf 20 Mitarbeiter steigt. Ob dieser Beschluss Auswirkungen auf Physiotherapiepraxen haben wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Zudem ist diese Regelung ist noch nicht in Kraft, die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Die eigentliche Regelung der Datenschutzgrundverordnung, dass Ärzte und Heilmittelerbringer grundsätzlich einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, unabhängig ob und wie viele Angestellte mit der Verarbeitung der Daten befasst sind, wurde durch den Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 26.04.2018 auf die sog. 10er Regel geändert. Insofern muss jetzt abgewartet werden, inwiefern die sog. 20er Regelung angewendet werden kann bzw. ob diese auch von der Datenschutzkonferenz beschlossen wird.
Wir werden über den weiteren Verlauf des Verfahrens berichten.
Die eigentliche Regelung der Datenschutzgrundverordnung, dass Ärzte und Heilmittelerbringer grundsätzlich einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, unabhängig ob und wie viele Angestellte mit der Verarbeitung der Daten befasst sind, wurde durch den Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 26.04.2018 auf die sog. 10er Regel geändert. Insofern muss jetzt abgewartet werden, inwiefern die sog. 20er Regelung angewendet werden kann bzw. ob diese auch von der Datenschutzkonferenz beschlossen wird.
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