Bundeshöchstpreise veröffentlicht
Wie bereits angekündigt (wir berichteten hier) hat der GKV-Spitzenverband jetzt die Bundeshöchstpreise veröffentlicht.
Der genaue Stichtag, ab wann die neuen Vergütungssätze abgerechnet werden dürfen, ist den bestehenden Verträgen mit den jeweiligen Krankenkassen zu entnehmen, die – unter Berücksichtigung der auf den Bundeshöchstsatz anzupassenden Preise – noch bis zum kommenden Jahr weiter gelten.
IFK-Mitglieder werden in den nächsten Tagen zu den konkreten Preisen und Regelungen in ihrem Bundesland detaillierte Informationen zugeschickt bekommen. Die aktuellen Preislisten finden Sie hier im Mitgliederbereich der IFK-Homepage. Bei Rückfragen können sich Mitglieder zudem an die IFK-Expertenhotline 0234 97745-333 wenden.
Der genaue Stichtag, ab wann die neuen Vergütungssätze abgerechnet werden dürfen, ist den bestehenden Verträgen mit den jeweiligen Krankenkassen zu entnehmen, die – unter Berücksichtigung der auf den Bundeshöchstsatz anzupassenden Preise – noch bis zum kommenden Jahr weiter gelten.
IFK-Mitglieder werden in den nächsten Tagen zu den konkreten Preisen und Regelungen in ihrem Bundesland detaillierte Informationen zugeschickt bekommen. Die aktuellen Preislisten finden Sie hier im Mitgliederbereich der IFK-Homepage. Bei Rückfragen können sich Mitglieder zudem an die IFK-Expertenhotline 0234 97745-333 wenden.