Bundeshöchstpreise ab 1. Juli 2019

Es ist der erste Schritt der umfangreichen Reform der Vergütung von ambulanten Heilmittelleistungen, die durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeleitet wurde: Ab dem 1. Juli 2019 gilt für jedes Bundesland und jede Kassenart der jeweils höchste Preis, der für die jeweilige Leistungsposition in einer Region des Bundesgebiets vereinbart worden ist.

Für die allgemeine Krankengymnastik bedeutet dies z. B., dass ab Juli 2019 bundesweit mit allen gesetzlichen Krankenkassen, d. h. AOK, BKK, IKK, Knappschaft, vdek und SVLFG, ein einheitlicher Preis von 21,11 € abgerechnet werden kann. Das entspricht dem derzeit höchsten Preis der IKK, BKK und Knappschaft aus Schleswig-Holstein. Der Preis für die Manuelle Therapie liegt dann bei 25,35 € entsprechend dem heutigen Preis in Bayern und bei den Regionalkassen BKK, IKK und Knappschaft in Baden-Württemberg.
Die detaillierten Informationen über die neuen Preise aller Positionen, das prozentuale Erhöhungsvolumen sowie den Stichtag der Anwendung erhalten IFK-Mitglieder schnellstmöglich, sobald die offizielle Veröffentlichung des GKV-Spitzenverbands vorliegt – aller Voraussicht nach noch in dieser Woche.

Weitere Artikel

physio-NEXT: Unterstützung für eine erfolgreiche Praxisübergabe

2026 | 28.05. Eine Praxisübergabe ist ein komplexer Prozess, der frühzeitige Planung und fundierte Entscheidungen erfordert. Physio-NEXT begleitet IFK-Mitglieder von den ersten Überlegungen bis zur erfolgreichen Umsetzung. Dabei stehen sowohl organisatorische als auch wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen im Fokus.

GKV neu denken: mit Zusammenarbeit ans Ziel

2026 | 26.05. Mit dem geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz versucht die Bundesregierung, die steigenden Kosten kurzfristig in den Griff zu bekommen, doch die vorgesehenen Maßnahmen wirken vor allem wie kurzfristige Krisenbewältigung. Dabei gibt es längst echte Lösungsvorschläge. Interprofessionelle, also berufsübergreifende Zusammenarbeit verbessert beispielsweise nachweislich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung.

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – so setzen wir uns politisch für Sie ein

2026 | 21.05. Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Stabilisierungsgesetzes schlägt hohe Wellen und wird aktuell vollkommen zu Recht von allen Leistungserbringern kritisiert und abzuwenden versucht. Auch der IFK setzt sich seit Wochen beim Ministerium dafür ein, dass das Parlament von seiner Korrekturmöglichkeit Gebrauch macht. Und tatsächlich zahlt sich unsere Beharrlichkeit aus.