Zulassungsempfehlungen die Zweite
Im August 2018 traten neue Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbands für Physiotherapiepraxen in Kraft. Darüber hat der IFK ausführlich berichtet.
Wenige Monate später ist jetzt zum 1. Dezember 2018 eine weitere Fassung in Kraft getreten.
Vorbehaltlich einer ausführlichen Bewertung: Nicht zuletzt auf die Forderung des IFK hin wurde das Thema des Bestandsschutzes für Fälle des Praxisverkaufs ohne Verlegung der Praxisräume sowie das Verfahren bei Rechtsformänderung und der Aufnahme weiterer Personen in eine Personengesellschaft (zum Beispiel Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR) neu aufgenommen.
Im Ergebnis sind diese Neuregelungen insbesondere für Praxisinhaber, die über einen Verkauf ihrer Praxis nachdenken – beispielsweise aus Altersgründen – eine gute werterhaltende Entwicklung. Für Existenzgründer ergeben sich daraus rechtssichere Möglichkeiten einer Praxisübernahme.
Interessierte Physiotherapeuten erhalten sämtliche Informationen verlässlich bereits jetzt in der Geschäftsstelle in der Abteilung Zulassung, Hotline: 0234 97745-777.
Wenige Monate später ist jetzt zum 1. Dezember 2018 eine weitere Fassung in Kraft getreten.
Vorbehaltlich einer ausführlichen Bewertung: Nicht zuletzt auf die Forderung des IFK hin wurde das Thema des Bestandsschutzes für Fälle des Praxisverkaufs ohne Verlegung der Praxisräume sowie das Verfahren bei Rechtsformänderung und der Aufnahme weiterer Personen in eine Personengesellschaft (zum Beispiel Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR) neu aufgenommen.
Im Ergebnis sind diese Neuregelungen insbesondere für Praxisinhaber, die über einen Verkauf ihrer Praxis nachdenken – beispielsweise aus Altersgründen – eine gute werterhaltende Entwicklung. Für Existenzgründer ergeben sich daraus rechtssichere Möglichkeiten einer Praxisübernahme.
Interessierte Physiotherapeuten erhalten sämtliche Informationen verlässlich bereits jetzt in der Geschäftsstelle in der Abteilung Zulassung, Hotline: 0234 97745-777.