Schiedsverfahren in Sachsen-Anhalt endet mit Vergleich

Im Schiedsverfahren der physiotherapeutischen Berufsverbände (IFK, VDB, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND) gegen die AOK Sachsen-Anhalt ist es am 19. Juni 2018 zu einem Ergebnis gekommen. Nach äußerst schwierigen und langwierigen Verhandlungen konnte unter Moderation der Schiedsperson ein Vergleich geschlossen werden, der ab dem 1. Juli 2018 eine signifikante Erhöhung der physiotherapeutischen Vergütung vorsieht.

So viel kann schon jetzt gesagt werden: Die Berufsverbände sehen diese Einigung als Bestätigung dafür, dass die Vergütung über Jahre hinweg viel zu niedrig war. Die Verhandlungen hatten sich ergebnislos seit Mitte 2017 über mehrere Runden hingezogen, so dass ein Schiedsverfahren unausweichlich wurde. Eine Einigung scheiterte bis jetzt an der Weigerung der AOK, eine Preiserhöhung über die gesetzlichen Preisuntergrenzen hinaus – zu deren Anpassung sie sowieso verpflichtet ist – vorzunehmen. Allerdings war die Krankenkasse nicht einmal bereit, die Preise in Höhe der Preisuntergrenzen sofort und ohne weitere Nebenbedingungen an die Praxen auszuzahlen. Dies wäre jedoch nach Auffassung der Berufsverbände die Mindestvoraussetzung gewesen, um darauf aufbauend nach dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) zu verhandeln, das die Aussetzung von der Grundlohnsummenbindung bis zum Jahr 2019 vorsieht. Zuvor waren die Preise in Sachsen-Anhalt zuletzt zum 1. Juli 2016 erhöht worden – also deutlich vor Inkrafttreten des HHVG.

Die Berufsverbände hoffen, dass die jetzt konsentierten signifikanten Vergütungserhöhungen Wirkung in den Umsatzentwicklungen der Praxen in Sachsen-Anhalt entfalten werden und sich so deren wirtschaftliche Situation entspannen kann, wodurch auch der Weg zu höheren Angestelltenvergütungen in den folgenden Jahren geebnet würde. Gleichzeitig arbeiten die Berufsverbände mit Hochdruck daran, dass auch ab 2020 weitere Vergütungsabschlüsse oberhalb der Veränderungsrate verhandelt werden können.

Leider war die AOK Sachsen-Anhalt nicht bereit, den Vergleich ohne Widerrufsvorbehalt zu schließen. Damit gilt es jetzt abzuwarten, ob auch der Vorstand der AOK Sachsen-Anhalt das vereinbarte Ergebnis mittragen kann. Hierfür hat sich die AOK eine Frist bis zum 29. Juni 2018 vorbehalten. Die Berufsverbände erwarten jedoch vom Vorstand der AOK, mit Augenmaß die Situation der physiotherapeutischen Praxen und ihrer Mitarbeiter in Sachsen-Anhalt zu berücksichtigen und angemessen zu agieren, damit die Versorgung der Versicherten mit physiotherapeutischen Leistungen im Land gewährleistet bleibt.

Sollte der Vorstand der AOK Sachsen-Anhalt das Ergebnis nicht mittragen, wird die Schiedsperson einen Schiedsspruch zur Gebührenanhebung sprechen. Damit stehe eine Erhöhung der Preise in jedem Fall unmittelbar bevor.

Weitere Artikel

6. SHV-TherapieGipfel – Heilmittelverbände stellen Positionspapier vor und diskutieren zentrale Forderungen

2024 | 19.11. Am 13. November 2024 fand in Berlin der 6. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) e. V. statt. Das Motto des diesjährigen TherapieGipfels lautete: „Gesundheit wählen! Die Zukunft der Therapie im Wahljahr 2025“. Das Motto stand schon lange fest, doch angesichts der politischen Entwicklungen und der vorgezogenen Bundestagswahlen entwickelte es noch einmal eine ganz besondere Relevanz.

Z wie Zulassung: Was gibt es bei der Zulassung zu beachten?

2024 | 18.11. In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: Z wie Zulassung.