Neue Heilmittelverordnungen bei der Bundeswehr

Ein neuer Verordnungsvordruck bei der Bundeswehr hat in der letzten Woche zu Verunsicherung bei den niedergelassenen Physiotherapie-Praxen geführt. Auf Nachfrage wurde dem IFK von der Bundeswehr nun mitgeteilt, dass es in der Tat einen neuen und überarbeiteten Verordnungsvordruck gibt, dem die Heilmittel-Richtlinie grundsätzlich als Verordnungsgrundlage dienen soll. Aktuell befindet sich zusätzlich zum alten Verordnungsformular noch ein weiteres Formular in Umlauf, welches aber inzwischen nochmals überarbeitet wurde.

Für Sie wichtig:



Verfügt der Soldat über eine Physiotherapie-Verordnung und die entsprechend beauftragten Therapieeinheiten wurden oder werden durchgeführt, werden die Kosten durch das Bundesamt für das Personalmanagement auch bei einer fehlerhaften Verordnung übernommen. Das bedeutet für Sie, es besteht keine Prüfpflicht in Bezug auf die Heilmittel-Richtlinie. So ist es den Truppenärzten auch weiterhin möglich, z. B. mehrere vorrangige Heilmittel auf einer Verordnung zu verschreiben. Zudem werden alle zurzeit im Umlauf befindlichen Formulare bei der Abrechnung akzeptiert.



Die Abrechnung dieser Heilmittelverordnungen nach vdek-Sätzen erfolgt an folgende Adresse:



Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Referat PA 1.4 - Abrechnungsstelle Heilfürsorge

Prötzeler Chaussee 25

15344 Strausberg



Zuzahlungen sind nicht zu leisten.



Zu beachten ist weiterhin: Die Behandlung muss spätestens drei Wochen nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden. Sollte das Feld „gültig bis“ ausgefüllt worden sein, muss die Behandlung zu dem angegebenen Termin abgeschlossen worden sein, ansonsten ist die Verordnung ungültig. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden (z. B. durch Unterbrechungen), kann der Truppenarzt die Verordnung entsprechend ändern.



Das neue Formular finden Sie hier.


Weitere Artikel

6. SHV-TherapieGipfel – Heilmittelverbände stellen Positionspapier vor und diskutieren zentrale Forderungen

2024 | 19.11. Am 13. November 2024 fand in Berlin der 6. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) e. V. statt. Das Motto des diesjährigen TherapieGipfels lautete: „Gesundheit wählen! Die Zukunft der Therapie im Wahljahr 2025“. Das Motto stand schon lange fest, doch angesichts der politischen Entwicklungen und der vorgezogenen Bundestagswahlen entwickelte es noch einmal eine ganz besondere Relevanz.

Z wie Zulassung: Was gibt es bei der Zulassung zu beachten?

2024 | 18.11. In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: Z wie Zulassung.