Neue Heilmittelverordnungen bei der Bundeswehr
Ein neuer Verordnungsvordruck bei der Bundeswehr hat in der letzten Woche zu Verunsicherung bei den niedergelassenen Physiotherapie-Praxen geführt. Auf Nachfrage wurde dem IFK von der Bundeswehr nun mitgeteilt, dass es in der Tat einen neuen und überarbeiteten Verordnungsvordruck gibt, dem die Heilmittel-Richtlinie grundsätzlich als Verordnungsgrundlage dienen soll. Aktuell befindet sich zusätzlich zum alten Verordnungsformular noch ein weiteres Formular in Umlauf, welches aber inzwischen nochmals überarbeitet wurde.
Für Sie wichtig:
Verfügt der Soldat über eine Physiotherapie-Verordnung und die entsprechend beauftragten Therapieeinheiten wurden oder werden durchgeführt, werden die Kosten durch das Bundesamt für das Personalmanagement auch bei einer fehlerhaften Verordnung übernommen. Das bedeutet für Sie, es besteht keine Prüfpflicht in Bezug auf die Heilmittel-Richtlinie. So ist es den Truppenärzten auch weiterhin möglich, z. B. mehrere vorrangige Heilmittel auf einer Verordnung zu verschreiben. Zudem werden alle zurzeit im Umlauf befindlichen Formulare bei der Abrechnung akzeptiert.
Die Abrechnung dieser Heilmittelverordnungen nach vdek-Sätzen erfolgt an folgende Adresse:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat PA 1.4 - Abrechnungsstelle Heilfürsorge
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
Zuzahlungen sind nicht zu leisten.
Zu beachten ist weiterhin: Die Behandlung muss spätestens drei Wochen nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden. Sollte das Feld „gültig bis“ ausgefüllt worden sein, muss die Behandlung zu dem angegebenen Termin abgeschlossen worden sein, ansonsten ist die Verordnung ungültig. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden (z. B. durch Unterbrechungen), kann der Truppenarzt die Verordnung entsprechend ändern.
Das neue Formular finden Sie hier.